Erzgebirgsgrenzgebiet

16 zugelassene Gipfel

Karte Zugang zu Kletterfelsen: Erzgebirgsgrenzgebiet-1 und Erzgebirgsgrenzgebiet-2.

Lage des Klettergebietes: Die Klettergipfel des Erzgebirgsgrenzgebietes stehen weit verstreut oder in kleinen Gruppen an der Grenze zwischen Elbsandstein-, Erz- und Elbtalschiefergebirge im westlichsten Zipfel der Nationalparkregion Sächsische Schweiz. Westlich des Bielatals gelegen, erfasst es die Sandsteingebiete an der Gottleuba und ihren Zuflüssen.

Besonderheiten: Durch seine Randlage bedingt, wird das Gebiet relativ wenig aufgesucht. Das Territorium befindet sich überwiegend im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Sächsische Schweiz, die westlich von Bahra und Gottleuba gelegenen Gebietsteile im unmittelbar angrenzenden LSG Osterzgebirge. Auf der Hochfläche des Brandes befinden sich die Flächennaturdenkmale (FND) Moorteich und Kachemoor, die seit 1998 als FFH-Gebiete auch unter europäischem Schutz stehen. Feuern und Campen (Zelten) sind hier nicht gestattet. Rücksichtsvolles und naturschonendes Freiübernachten (Boofen) ist hingegen möglich. Die Felsen bestehen aus zumeist sehr festem und gut griffigem Labiatussandstein.

 

Nr.
Name des
Klettergipfels
Bemerkungen / Einschränkungen
   1 Dieb ohne Einschränkungen am Gipfel, rechte Begrenzung (Talseite): Versetzte Risse
   2 Pascher ohne Einschränkungen am Gipfel
   3 Grenzwächter ohne Einschränkungen am Gipfel
   4 Grenzspitze ohne Einschränkungen am Gipfel
   5 Hellendorfer Nadel ohne Einschränkungen am Gipfel
   6 Mordspitze ohne Einschränkungen am Gipfel
   7 Bahratalwand ohne Einschränkungen am Gipfel
   8 Spitzbub ohne Einschränkungen am Gipfel
   9 Vierkant ohne Einschränkungen am Gipfel
  10 Gendarm ohne Einschränkungen am Gipfel
  11 Kuckuckstein ohne Einschränkungen am Gipfel
  12 Östlicher Berggießhübler Turm ohne Einschränkungen am Gipfel
  13 Westlicher Berggießhübler Turm ohne Einschränkungen am Gipfel
  14 Felsenbrückenturm ohne Einschränkungen am Gipfel
  15 Giesensteinwand ohne Einschränkungen am Gipfel
  16 Brandstein ohne Einschränkungen am Gipfel
 
Die fünf zuletzt aufgeführten Gipfel liegen außerhalb des Landschaftsschutzgebietes und sind daher in der Bergsportkonzeption für das LSG nicht erwähnt.

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