11 zugelassene Gipfel
Karte Zugang zu Kletterfelsen: Erzgebirgsgrenzgebiet-1 und Erzgebirgsgrenzgebiet-2.
Lage des Klettergebietes: Die Klettergipfel des Erzgebirgsgrenzgebietes stehen weit verstreut oder in kleinen Gruppen an der Grenze zwischen Elbsandstein-, Erz- und Elbtalschiefergebirge im westlichsten Zipfel der Nationalparkregion Sächsische Schweiz. Westlich des Bielatals gelegen, erfasst es die Sandsteingebiete an der Gottleuba und ihren Zuflüssen.
Besonderheiten: Durch seine Randlage bedingt, wird das Gebiet relativ wenig aufgesucht. Das Territorium befindet sich überwiegend im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Sächsische Schweiz, die westlich von Bahra und Gottleuba gelegenen Gebietsteile im unmittelbar angrenzenden LSG Osterzgebirge. Auf der Hochfläche des Brandes befinden sich die Flächennaturdenkmale (FND) Moorteich und Kachemoor, die seit 1998 als FFH-Gebiete auch unter europäischem Schutz stehen. Feuern und Campen (Zelten) sind hier nicht gestattet. Rücksichtsvolles und naturschonendes Freiübernachten (Boofen) ist hingegen möglich. Die Felsen bestehen aus zumeist sehr festem und gut griffigem Labiatussandstein.
Nr. |
Name des
Klettergipfels
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Bemerkungen / Einschränkungen |
1 | Dieb | ohne Einschränkungen am Gipfel, rechte Begrenzung (Talseite): Versetzte Risse |
2 | Pascher | ohne Einschränkungen am Gipfel |
3 | Grenzwächter | ohne Einschränkungen am Gipfel |
4 | Grenzspitze | ohne Einschränkungen am Gipfel |
5 | Hellendorfer Nadel | ohne Einschränkungen am Gipfel |
6 | Mordspitze | ohne Einschränkungen am Gipfel |
7 | Bahratalwand | ohne Einschränkungen am Gipfel |
8 | Spitzbub | ohne Einschränkungen am Gipfel |
9 | Vierkant | ohne Einschränkungen am Gipfel |
10 | Gendarm | ohne Einschränkungen am Gipfel |
11 | Kuckuckstein | ohne Einschränkungen am Gipfel |
Das Gebiet umfasst noch 5 weitere Gipfel:
- Östlicher Berggießhübler Turm
- Westlicher Berggießhübler Turm
- Giesensteinwand
- Brandstein
- Felsenbrückenturm
Diese liegen aber außerhalb des Landschaftsschutzgebietes und sind daher in der Bergsportkonzeption für das LSG nicht erwähnt.