Böhmische Schweiz, 30.03.2016: Illegal in der Kernzone des Nationalparks Böhmische Schweiz – Hohe Geldstrafen für deutsche Wanderer

Wanderfalkenküken

Nationalparks sind ein wertvoller Lebensraum für viele bedrohte Arten, darunter auch Wanderfalken, wie diese Jungvögel in einem Horst in der Böhmischen Schweiz. Dank eines langjährigen Auswilderungsprojekts konnten sie in die Felsenlandschaft zurückkehren. Auch ohne Störungen seitens der Menschen fällt es bedrohten Tierpopulationen nicht leicht, geeignete Gebiete zum Aufziehen ihres Nachwuchses zu finden. / Foto: V. Sojka, Archiv Nationalpark Böhmische Schweiz

Kernzone im Nationalpark Böhmische Schweiz – schon dies müsste als Schutz eines Wanderfalkenhorstes eigentlich ausreichend sein. Trotzdem kam es in den vergangenen zwei Jahren durch wiederholte Verstöße gegen das Verbot zum Verlassen der Wege in der Kernzone – hier heißt sie “1. zóna” – zum Verlust einer Wanderfalkenbrut im Grenzgebiet. In diesem Jahr verstärkte die Nationalparkverwaltung zunächst die Informationen im Gelände. Angebracht wurden zweisprachige Tafeln mit Informationen zum Betretungsverbot der Horstschutzzonen. Darüber hinaus sperrte sie das Gebiet mit Flatterband ab.

Dennoch kam es im Prebischtorgebiet in der Böhmischen Schweiz am Ostersonnabend erneut zu einem Vorfall, bei dem eine große Besuchergruppe aus Deutschland in eine ausgeschilderte Horstschutzzone in der Kernzone des Nationalparks eindrang, um hier illegal zu boofen. Leider entzündete die Gruppe in dem naturnahen Gebiet auch wieder ein Feuer. Mitarbeiter der Nationalparkwacht haben die Gruppe mit Unterstützung der tschechischen Polizei gestellt. Resultat: Geldstrafen in Höhe von 2500,- Kronen (ca. 90 Euro) pro Person, wobei die Geldstrafe noch relativ mild war, da diese bis zu 180,- Euro betragen könnte. Die Gruppe wurde aufgefordert, das offene Feuer und Kerzen zu löschen und das Gebiet bei Tagesanbruch sofort zu verlassen, da der Weg durch schwieriges Gelände bei Dunkelheit hätte gefährlich werden können. Die Gruppe folgte diesen Anweisungen.

Dr. Pavel Benda, Leiter der Nationalparkverwaltung Böhmische Schweiz: „Wir haben die Möglichkeiten auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit ausgereizt. Wer vorsätzlich Gesetze ignoriert und durch rücksichtsloses Verhalten bedrohte Tierarten, oder durch offenes Feuer gar ganze Biotope gefährdet, der lässt uns keine andere Möglichkeit und muss mit hohen Strafen rechnen.“

Inoffizielle Kartenwerke und Diskussionsgruppen im Internet locken Besucher in die Falle

Die Nationalparkverwaltung Böhmische Schweiz geht davon aus, dass illegale Handlungen der Besucher auch auf deren Vertrauen in inoffizielle Informationsquellen zurückzuführen sind. So zeichnen z.B. einige Herausgeber von Kartenwerken sehr alte Wege in ihre Karten ein, ohne den Nutzer genügend darauf hinzuweisen, welchen Risiken er sich aussetzt, wenn er sich nach der Karte richtet. Einige Diskussionsgruppen im Internet gehen sogar noch weiter und leiten ihre Mitglieder direkt zu illegalen Handlungen an, bzw. versuchen die in den Nationalparks gesetzlich gegebenen Regelungen für Besucher lächerlich zu machen und setzen darauf, dass die Nationalparkwacht nicht jederzeit und überall präsent sein kann. Abgesehen davon, dass das letztere kein Ziel der Nationalparkverwaltung ist, können sich illegale Besucher nicht darauf verlassen, dass ihre Annahmen in Erfüllung gehen.

Dr. Pavel Benda: „Es ist die Wahl jedes Einzelnen, welchen Informationsquellen er vertraut. Die Nutzer sollten sich dessen aber bewusst sein und auch die Konsequenzen ihres Verhaltens sehen. Nationalparks sind im Grunde genommen eine gesellschaftliche Reaktion auf das Konsumverhalten der Menschen. Wenn wir sogar in Nationalparks vom Konsum nicht absehen können, was soll dann noch übrig bleiben?“

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