Bergsportkonzeption bringt Vorteile für Naturschutz und Sportler.
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft bestätigte jetzt eine offizielle Planung für den Fortbestand und die Entwicklung des Klettersports im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz und hat diese in einer amtlichen Bekanntmachung veröffentlicht. Experten der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz haben mit Vertretern des Sächsischen Bergsteigerbundes und weiteren Behörden sowie einzelnen Landeigentümern hierfür die konzeptionelle Grundlage geschaffen.
Klettern in freier Natur kann zu Konflikten mit Naturschutzzielen führen, zumal die „Sportgeräte“ der Kletterer häufig in geschützten Gebieten stehen oder selbst unmittelbar geschützte Biotope sind. In vielen deutschen Klettergebieten führt dies zu häufigen und scharfen Konflikten zwischen den Sportlern und Naturschützern.
Für die 755 Klettergipfel im Gebiet des Nationalparks wurden bereits 2004 Regelungen abgestimmt und aktualisiert sowie mit einer amtlichen Bekanntmachung Rechtssicherheit geschaffen.
Dies sollte nun für die 370 Klettergipfel im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz, das den Nationalpark großräumig umgibt, nachgeholt werden. Kletterer nutzten diese bereits seit der Wiedervereinigung unverändert und gemäß den Sächsischen Kletterregeln.
Mit der jetzt vorgelegten und vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft bestätigten Konzeption, dem sogenannten Pflege- und Entwicklungsplan für Klettergipfel und -wege, wurde erstmals nach dem neuen Rechtssystem eine aktuelle Regelung für die dauerhafte Gewährleistung der Kletteraktivitäten auch im Landschaftsschutzgebiet geschaffen. Darin einbezogen sind auch die offiziellen Zustimmungen aller zuständigen Behörden. Bei der Zulassung neuer Klettergipfel wurden zusätzlich alle Grundeigentümer angehört. Die Nationalparkverwaltung hat sehr viel Zeit und Mühe investiert und gute Ansprechpartner und Unterstützer insbesondere beim Sächsischen Bergsteigerbund gefunden, mit denen alle Klettergipfel untersucht und abgestimmt werden konnten.
Im Ergebnis der Abstimmung werden künftig zwei Klettergipfel jahreszeitlich begrenzt aus der sportlichen Nutzung zu Gunsten des Naturschutzes herausgenommen. Für Kletterer wurden jedoch 28 neue Gipfel zugelassen, so dass zahlreiche Erstbegehungen möglich wurden. Da an den meisten Gipfeln eine Vielzahl von Aufstiegsrouten existieren, stehen nun in der gesamten Nationalparkregion Sächsische Schweiz – in Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet – insgesamt rund 21.700 Kletterrouten zur Verfügung.
Rechtlich besteht für das Klettern im Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet kein Unterschied. Einzig für die Nutzung der Zugangswege zu den Kletterfelsen besteht im Nationalpark mit dem Wegegebot eine höhere Verbindlichkeit.
Weitere Informationen: www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/besucherinformation/klettern