22.04.14 Wanderfalken: Die meisten Bruten seit Beginn der Erfassung in der Sächsisch-Böhmischen Schweiz

Wanderfalkenporträt

Wanderfalken in der Sächsisch-Böhmischen Schweiz konnten Dank des Auswilderungsprogramms der Nationalparkverwaltung und der Akzeptanz der Horstschutzzonen durch die Besucher wieder eine stabile Population aufbauen. / Foto: V. Sojka, Nationalparkverwaltung Böhmische Schweiz

20 Brutpaare des gefährdeten Wanderfalken in der Sächsischen und zehn Brutpaare in der Böhmischen Schweiz konnten die Spezialisten der Nationalparkverwaltungen auf beiden Seiten der Grenze feststellen. Die Kartierungen erfolgen in der gesamten Sächsisch-Böhmischen Schweiz, also auch außerhalb der Nationalparke. Damit sind die Ergebnisse mit den seit 100 Jahren in der Region betriebenen Erfassungen vergleichbar. Von den Ersterfassungen in den 1920er Jahren bis zum Aussterben der Art 1972 durch den Einsatz von DDT in der Landwirtschaft gab es in der Sächsischen Schweiz maximal zehn, im gesamten Elbsandsteingebirge 16 Brutpaare des seltenen Greifvogels.
Zum Vergleich: im vergangenen Jahr brüteten 17 Paare in der Sächsischen Schweiz und elf Paare in der Böhmischen Schweiz. Eine Ursache für die seit Gründung des Nationalparks erfreuliche Wiederbesiedlung liegt sicher auch darin, dass die meisten Kletterer und Wanderer die zeitlich und räumlich eng begrenzten Sperrungen der Brutplatzumgebung einhalten. Seit 2001 bewachen zusätzlich Freiwillige des Sächsischen Bergsteigerbundes besonders gefährdete Horste. In Zusammenarbeit mit der Nationalparkverwaltung können damit viele Störungen vermieden werden.
Dies ist auch weiterhin erforderlich. Die Nationalparkverwaltung bittet alle Besucher, die im Gelände ausgeschilderten Horstschutzzonen zu respektieren und gekennzeichnete Wege nicht zu verlassen. Dies dient nicht nur den Wanderfalken sondern auch vielen anderen Tierarten, die derzeit mit der Jungenaufzucht beschäftigt sind.
Eine besondere Freude für die Erfasser war die Entdeckung, dass zwei Brutpaare bisher nicht genutzte Plätze in den Felsmassiven neu besiedelten. Auch in der Böhmischen Schweiz war dies an einem Platz der Fall. Es sind ausschließlich mindestens drei Jahre alte erfahrene Vögel, die sich die neuen Brutplätze auswählten.
Erstmals seit 1955 gibt es wieder eine zweite Brut im Bielatal.

Nach dem Verbot von DDT in der Landwirtschaft startete die Nationalparkverwaltung 1989 ein Wiederansiedlungsprogramm für Wanderfalken. Mit Hilfe von Züchtern aus Deutschland und der Tschechischen Republik wurden in luftiger Höhe am Lilienstein bis 1996 77 Falken ausgewildert. Die Nachkommen dieser Falken sind bis heute die Basis der Population. Bis aus Südfrankreich erreichten die Nationalparkverwaltung Rückmeldungen von der Sichtung von Falken aus der Sächsischen Schweiz.
Aber nicht nur in der Sächsisch-Böhmischen Schweiz liegt in diesem Jahr die Zahl der Brutpaare so hoch. Auch die von früher bekannten Reviere im Böhmischen Mittelgebirge, dem Lausitzer Gebirge, dem Erzgebirge und Riesengebirge sowie den Aderspacher und Weckelsdorfer Felsen sind in diesem Jahr optimal wiederbesiedelt.
Ulrich Augst von der Nationalparkverwaltung: „Vielleicht haben die milden Temperaturen der vergangenen Monate dazu beigetragen, dass mehr Falken den Winter überlebt haben.“

Hintergrundinformation: Wie erfahren Kletterer und Wanderer von den gesperrten Gipfeln?

Als Ergebnis der Bergsportkonzeption (abgestimmt zwischen den Bergsportverbänden und der Nationalparkverwaltung) gibt es im Nationalpark regelmäßig jedes Jahr zeitlich gesperrte Klettergipfel. Diese sind im Gelände ausgeschildert. In neueren Ausgaben der Kletterführerliteratur sind diese Felsen beschrieben bzw. als solche gekennzeichnet.
Auch auf der Internetseite des Nationalparks sind diese Kletterfelsen veröffentlicht.
Zusätzlich zu diesen regelmäßig zeitlich gesperrten Klettergipfeln müssen bei Bedarf jährlich weitere Kletterfelsen zeitlich befristet für den Klettersport gesperrt werden. Ein aktuelles Verzeichnis dieser zusätzlichen, zeitlich befristeten Sperrungen finden Sie unter diesem Link oder der Seite des Sächsischen Bergsteigerbundes.

Die Sperrungen sind nicht an dem gesetzlich maximal möglichen Abstand von 500 m ausgerichtet, sondern an der kritischen Fluchtdistanz der Wanderfalken, des Schwarzstorches und des Uhus. Damit können wir die Gebietssperrung recht gering halten, die Akzeptanz erhöhen und trotzdem Bruterfolge ermöglichen. Bei der Abgrenzung spielen die örtlichen Gegebenheiten eine entscheidende Rolle.

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