Die Nationalparkwacht – das sind jene Kollegen, die sich im Nationalpark hauptsächlich um die Information und das naturverträgliche Verhalten der Besucher kümmern. Die Mitarbeiter der Nationalparkwacht sind daher für die Bewohner und Besucher der Region die Ansprechpartner vor Ort und achten auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Sie sind als Dienstleister für die Region tätig und unterstützen verschiedene Artenschutz- und Monitoringprojekte (Horstschutz, ökologische Dauerbeobachtungen).
Als Unterstützung für die Öffentlichkeitsarbeit und Jugendbildung im Nationalpark Sächsische Schweiz ist die Nationalparkwacht an den jährlichen Waldjugendspielen beteiligt und führt Junior Ranger-Programme durch: Die Kinder sind gern mit unserer Nationalparkwacht unterwegs.
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Besucherlenkung
Hoheitliche Befugnisse
Die Mitarbeiter der Nationalparkwacht sind geprüfte Natur- und Landschaftspfleger; um ihre Aufgaben in vollem Umfang erfüllen zu können, wurden sie durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) gemäß § 43 Abs. 5 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) als Naturschutzwarte bestellt und mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet. Bei ihren Gebietskontrollen achten sie auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Im Vordergrund steht dabei, mit den Bewohnern und Besuchern der Nationalparkregion zu sprechen und zu informieren. Im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben sind sie aber auch berechtigt, Ordnungswidrigkeiten zu unterbinden oder bei deren Ahndung mitzuwirken.
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