24.11.2015: Arbeitsgruppe Wegekonzeption beschließt Öffnung des Oberen Fremdenweges im Nationalpark – Einstimmig verabschiedete Kompromisslösung wird von Dritten unterlaufen

Gemeinsame Medieninformation der Arbeitsgruppe Wegekonzeption im Nationalpark Sächsische Schweiz und der Nationalparkverwaltung.

Der Bergpfad Oberer Fremdenweg führt künftig als zweiter Zugang zum historischen Jagdpavillon auf dem Kleinen Winterberg in der Kernzone des Nationalparks Sächsische Schweiz. Nach langjähriger Diskussion und mehreren Ortsterminen in der Arbeitsgruppe Wegekonzeption (AG Wege) wurde dieser Kompromiss erarbeitet. Mit der Öffnung des Weges wird dokumentiert, dass es alle Beteiligten ernst meinen mit dem dynamischen Wegekonzept. Die Nationalparkverwaltung hatte erhebliche naturschutzfachliche Bedenken gegen die Öffnung des Weges, der künftig eines der im Nationalpark seltenen größeren ungestörten Gebiete durchschneidet.

Mit einer eher unauffälligen Markierung als Bergpfad – grüner Pfeil auf grauem Grund – soll erreicht werden, dass Gebietskenner den Weg als Alternative zum weiterhin bestehenden jetzigen Zugang finden, insgesamt aber der Ruhecharakter des Gebietes erhalten bleibt.

Bedauerlich für alle an der Diskussion Beteiligten, vor allem aber für die Entwicklung des Nationalparks ist es, dass die Nationalparkwacht nur wenige Tage nach Bekanntwerden dieser Entscheidung einen Wanderer antraf, der eigenmächtig einen dritten Weg zum Pavillon am Kleinen Winterberg freisägte.

Die Mitglieder der AG Wege verurteilen das illegale Vorgehen des Sägers. Es konterkariert den von allen Beteiligten ausgehandelten Kompromiss, der sowohl naturschutzfachliche als auch touristische sowie traditionelle Belange der Wanderer berücksichtigt.

Die Nationalparkverwaltung hat ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Leider sind gesetzeswidrige Maßnahmen wie diese keine Einzelfälle.

Nationalparkleiter Dr. Dietrich Butter: „Mit dem abgestimmten Wegekonzept bietet unser Schutzgebiet mit Abstand das dichteste Wegenetz in einem deutschen Nationalpark. 400 km gekennzeichnete Wege erschließen alle schönen Schluchten, Felsen und unsere 100 Aussichten. Dies ist erlebnisreich für unsere Besucher, führt jedoch zu erheblicher naturschutzfachlicher Kritik am Nationalpark. Dieser Kritik halten wir stand, wenn sich Besucher an die Regeln halten. Die illegalen Aktivitäten unterlaufen diese Anstrengungen auf das Heftigste. Wo wir das können, werden wir dieser Entwicklung entgegenwirken. Das sind wir auch unserem Schutzauftrag und den Teilnehmern der AG Wegekonzeption im Nationalpark schuldig.“

Prof. Heinz Röhle, Moderator der AG Wegekonzeption im Nationalpark: „Die illegalen Aktivitäten Einzelner gefährden den Wegekompromiss im Nationalpark. Neben den Schäden für die Natur stößt dies auch die Mitglieder der AG Wege und die Mitglieder der Verbände und Institutionen, die sie vertreten, vor den Kopf. Ich kann hier nur appellieren, solche Aktionen zu unterlassen.“

Hintergrundinformation:

„K(r)ampf um Wanderwege“, „Wandern hinter Zäunen“, „Irre! 190 km Wanderwege dicht“, das waren im Herbst 1998 die Schlagzeilen zu Beginn der Diskussionen um die Wegekonzeption im Nationalpark Sächsische Schweiz. Ein entscheidendes Instrument zur Versachlichung der Diskussion, und um ein abgestimmtes Ergebnis zu erreichen, war die Gründung der Arbeitsgruppe Wegekonzeption im Nationalpark durch das SMUL und den SBB, die erstmalig im März 1999 zusammentrat.

Haupt- und ehrenamtliche Vertreter von Wander- und Bergsportverbänden, Naturschutzverbänden, der Gemeinden der Nationalparkregion, des Tourismusverbandes und der Forst- sowie Nationalparkverwaltung ist es damals geglückt, eine von allen mitgetragene Wegekonzeption zu erarbeiten. Die von Prof. Heinz Röhle moderierte Arbeitsgruppe trifft sich bis heute zweimal jährlich und ist ein wichtiges Instrument zur Vertrauens- und Akzeptanzbildung im Nationalpark. Diese Vorgehensweise war bis jetzt tragfähig und ermöglichte jährlich rund 2,9 Millionen Menschen das Naturerlebnis im Nationalpark.

Mit dem Prinzip des dynamischen Wegekonzeptes soll aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen werden können. Über die Schließung oder Öffnung von Wegen entscheidet die Gruppe einstimmig.

Der illegale Versuch, einen dritten Weg zum Pavillon auf dem Kleinen Winterberg zu schaffen, fand auf einer alten Wegetrasse statt, die vor 19 Jahren durch einen anderen Zugang ersetzt wurde. Sie führte durch den ältesten und damit wertvollsten Buchenwald im Nationalpark. Damit die bruchgefährdeten Äste und Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht gefällt werden mussten, entschied die Nationalparkverwaltung damals einvernehmlich mit den Wander- und Bergsportverbänden, diesen Weg zu verlegen.

Viele Wanderer fragen sich, wie von ihrer bloßen Anwesenheit Störungen ausgehen können, wenn sie sich doch nur ruhig im Gelände bewegen. Dies beantworten vor allem die scheu und zurückgezogen lebenden Tierarten indirekt selbst mit der Wahl ihres Lebensraumes – sie siedeln sich nur dort an, wo sie spüren, dass von Menschen keine Gefahr oder Störung für sie ausgeht. Tiere nehmen den Menschen dank ihrer hervorragenden Sinnesleistungen optisch, akustisch und auch über den Geruch viel früher war, als wir uns das vorstellen können. Sie fliehen also wesentlich früher, bevor wir ihre Anwesenheit überhaupt bemerken.

Viele der Tierarten reagieren beispielsweise, indem sie ihre Tagaktivitäten komplett in die Nacht verlagern und sich tagsüber vor den Besuchern verstecken.

Mit den ansteigenden Besucherzahlen, teilweise auch zu sehr frühen und sehr späten Tageszeiten, dem Freiübernachten außerhalb der zugelassenen Boofen, dem illegalen Feuern und dem Geocaching abseits der Wege sind nur einige Outdooraktivitäten zu nennen, die diesen Lebensraum zeitlich und räumlich stärker einengen und unser Nationalpark deshalb für viele geschützte Tierarten leider immer seltener als Rückzugsraum attraktiv ist.

Großflächigere ungestörte Räume und die Einhaltung des Wegegebots sind die einzige Möglichkeit, diesen geschützten Tierarten einen Lebensraum anzubieten.

Rechtlicher Hintergrund der Nationalparkverordnung:

Mit dem Schutz als Nationalpark wird zuerst folgender Schutzzweck verfolgt:

  • Erhalt und Wiederherstellung von Eigenart, Schönheit und naturräumlicher Vielfalt des Elbsandsteingebirges
  • Das Zulassen der ungestörten Abläufe natürlicher Prozesse,
  • Schutz offener Felsbildungen und naturnaher Wälder mit den dort vorhandenen Lebensräumen
  • Erhalt und Entwicklung der von Natur aus heimischen Pflanzen- und Tierarten

Ferner bezweckt der Nationalpark

  • der Bevölkerung das Naturerleben zu ermöglichen (Erholungsfunktion)
  • Über die natürliche Entwicklung zu forschen
  • Landeskundlich wertvolle Flächen zu erhalten

Nicht alle Schutzfunktionen können auf derselben Fläche realisiert werden. Insbesondere dem konfliktarmen Nebeneinander von Schutz- und Erholungsfunktion dient die Einrichtung der Kernzone mit ihren gekennzeichneten Wegen. Abseits dieser Wege liegen die naturschutzfachlich wichtigsten Bereiche des Nationalparks mit dem Schutz der Fauna vor Störungen und der Flora vor Trittbelastung.

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