Verkehrssicherung und Brandschutz im Staatswald zwischen Krippen und Reinhardsdorf – Ampelregelung für die Sicherheit der Autofahrer
05.04.2024: Ab Donnerstag, den 04.04.24 bis Anfang Juni führt die Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst jeweils zwischen 7:00 und 16:00 Uhr aus Gründen der Verkehrssicherung und des Brandschutzes Baumfällarbeiten am Hang oberhalb der Staatsstraße 169 und Kreisstraße 8744 von Krippen nach Reinhardtsdorf durch. Die Waldarbeiter sorgen mit Hilfe einer Ampelregelung dafür, dass bei den zahlreichen erforderlichen Baumfällungen keine Fahrzeuge oder deren Insassen zu Schaden kommen.
Während der Fällarbeiten werden an beiden Enden der Baustelle die Ampeln auf Rot geschaltet und der Verkehr für maximal 10 Minuten unterbrochen. Für die dadurch entstehenden Wartezeiten bittet der Reinhardtsdorfer Revierförster Olav Spengler bereits jetzt um Verständnis und bittet dringend um Beachtung der jeweiligen Sperrung: „Autofahrer müssen an der Ampel warten, auch wenn zunächst kein Hindernis erkennbar ist. Gefällte Bäume können jederzeit auf die Straße fallen. Wenn die Bäume nach dem Absägen im Fallen sind, können sie nicht mehr zum Schutz von plötzlich vorbeifahrenden PKW- oder Radfahrenden aufgehalten oder umgelenkt werden. Schwere Schäden und Verletzungen könnten die Folge sein. Die Straße wird außerdem teilweise zum Abtransport der gefällten Bäume gebraucht. Das eingewiesene Personal an den Ampeln sorgt für möglichst kurze Wartezeiten.“
Zwar sieht der Wald direkt entlang der Straße noch grün aus, doch der Blick aus der Ferne zeigt, dass kurz darüber viele Fichten stehen, die der Borkenkäfer zum Absterben gebracht hat. Diese müssen nun gefällt werden, solange das noch ohne Gefährdung für die Forstwirte möglich ist. Mit der Maßnahme verringert Revierförster Spengler das Risiko, dass Bäume auf die Straße oder angrenzende Häuser stürzen und oder dass sie diesen im Brandfall gefährlich werden könnten. Insgesamt 3.000 Festmeter Fichtenholz sind betroffen – das entspricht rund 70 LKW-Ladungen.
Das Holz der Bäume wird abtransportiert und verkauft. Da der Hang fast flächendeckend mit Fichte bestanden war, wird leider zunächst der Eindruck einer Kahlfläche vorherrschen. Später wird der Hang durch natürliche Waldentwicklung mit standortgerechten Baumarten wie Kiefer, Birke und Eberesche wiederbewaldet und durch Pflanzungen von zusätzlichen Mischbaumarten ergänzt.
An der Oberkante des betreffenden Hanges verläuft der bei Wanderern und Spaziergängern beliebte Püschelweg, auf dem auch der neu beschilderte Caspar-David-Friedrich Weg ausgewiesen ist. Dieser Wegeabschnitt wird nur temporär von den Fällarbeiten betroffen sein.
Hintergrundinformation:
Seit dem ersten Januar 2024 gehört das Revier Reinhardtsdorf von Olav Spengler innerhalb von Sachsenforst zur Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz.
Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz ist als Verwaltungsteil von Sachsenforst zum 01.01.2024 aus der Nationalparkverwaltung und Teilen des Forstbezirkes Neustadt neu gebildet worden.
Im Zuge der Organisationsänderung wurden neun Reviere des früheren Forstbezirks Neustadt und fünf Reviere der ehemaligen Nationalparkverwaltung innerhalb von Sachsenforst in der neuen Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz zusammengeführt. Die Reviere haben teilweise geänderte Reviergrenzen. Zusätzlich ist zur Unterstützung des Privat- und Körperschaftswaldes nördlich der Elbe ein Revier Bad Schandau neu eingerichtet worden.
Die Revierförster betreuen und entwickeln ihre Wälder mit unterschiedlicher Zielstellung, je nach der Lage innerhalb des Nationalparks oder außerhalb. Die außerhalb des Nationalparks liegenden Wälder gehören größtenteils zum Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz und werden nach den Grundsätzen der Integrativen Naturgemäßen Waldbewirtschaftung (INW) bewirtschaftet
Landschaftsschutzgebiet und Nationalpark bilden zusammen die Nationalparkregion. Damit werden seit 01.01.2024 nahezu alle Wälder der Sächsischen Schweiz gemeinsam durch eine Forstverwaltung von Sachsenforst betreut.
Sachsenforst I Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz:
Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz ist Bestandteil des Staatsbetriebes Sachsenforst, welcher zum Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft gehört.
Die Sachsenforst-Mitarbeiter der Nationalpark- und Forstverwaltung betreuen den Nationalpark Sächsische Schweiz mit einer Fläche von 9.350 Hektar, bewirtschaften außerhalb der Grenzen des Nationalparks 12.900 Hektar Staatswald nach den Grundsätzen der Integrativen Naturgemäßen Waldbewirtschaftung und sind zuständig für die Beratung und Betreuung im Privat- und Körperschaftswald (ca. 6.600 Hektar) in der Sächsischen Schweiz.
Darüber hinaus ist die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst die Naturschutzfachbehörde für die Nationalparkregion, die aus dem Nationalpark (NLP) und dem umgebenden Landschaftsschutzgebiet (LSG) Sächsische Schweiz (links- und rechtselbisch) besteht.