Bedingungen der Partnerschaft

Wer kann Nationalpark-Partner werden?

Die Zertifizierung als Nationalpark-Partner erfolgt differenziert für zunächst folgende Kategorien:

  1. Beherbergungsunternehmen mit Gastronomie (z. B. Hotel, Pension oder Baude mit Restaurant oder Gaststätte)
  2. Beherbergungsunternehmen ohne Gastronomie, lediglich Frühstücksangebot (z. B. Hotel Garni, Frühstückspension, Herberge)
  3. Gastronomiebetriebe ohne Übernachtungsmöglichkeit (Restaurant oder Gaststätte)
  4. Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern mit Frühstücksangebot (mehr als 8 Betten)
  5. Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern ohne Frühstücksangebot (mehr als 8 Betten)
  6. Verkehrsunternehmen
  7. Tourismusinformation in der Sächsischen Schweiz
  8. Kulturanbieter

Anträge finden Sie auf dieser Seite!

 

Bedingungen für die Nationalpark-Partnerschaft

Nationalpark-Partner müssen folgende Punkte erfüllen:

  1. die Grundvoraussetzungen (siehe unten: Grundvoraussetzungen)
  2. zu jedem der vier Schwerpunkte der Bewertungskriterien die jeweils genannte Mindestpunktzahl erreichen (siehe Bewertungskriterien und Bewerbungsunterlagen Seiten 2 bis 5),
  3. eine schriftliche Vereinbarung mit der Nationalparkverwaltung schließen, in der Rechte und Pflichten des Nationalpark-Partners und der Nationalparkverwaltung festgehalten sind (siehe Vereinbarung über die Nationalpark-Partnerschaft)
  4. jährlicher Kostenbeitrag

 

Vier Grundvoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen muss jeder Bewerber um den Titel Nationalpark-Partner grundsätzlich mitbringen, um auch nach außen dokumentieren zu können, dass er zur Gemeinschaft der Nationalpark-Partner gehört und glaubhafter Botschafter des Nationalparks Sächsische Schweiz ist.

  1. Identifikation mit der Nationalparkidee

Nationalpark-Partner zeigen durch ihr Tun und Lassen, dass sie die Nationalparkidee aus Überzeugung durch tägliches Handeln unterstützen. „Im Nationalpark versuchen wir, das Ganze zu bewahren, alles, was da kriecht, fliegt, grast, raubt, wächst, erodiert, tropft, ausbricht und sich entwickelt. Nennen wir es je nach Einstellung Wildnis, Natur oder Ökosystem – es ist die verwickelte Gesamtheit der Prozesse, die wir schützen müssen.“ (Paul Schullery, Yellowstone- Nationalpark USA). Die ursprüngliche Nationalparkidee ist dabei so aktuell wie 1872 zur Gründung des ersten Nationalparks in den USA. Sie zielt im Kern darauf, Schätze der Natur vor Ausbeutung und Zerstörung und „zur Freude und Erbauung nachfolgender Generationen“ zu schützen. Hier sollten Tiere und Pflanzen, Berge und Täler, Flüsse und Seen vollkommen sich selbst überlassen bleiben. Nationalpark bedeutet Ehrfurcht des Menschen vor der Schöpfung, ressourcenschonendes, nachhaltiges Wirtschaften. Für Nationalpark-Partner ist diese bald 140 Jahre alte Nationalparkidee in ihrer Konkretisierung für das Elbsandsteingebirge mit seiner einzigartigen Naturausstattung höchst aktuell und wichtiger Bestandteil der eigenen, gelebten Philosophie. Nationalpark-Partner wissen, welchen Schatz sie mit dem einzigen sächsischen Nationalpark vor der Haustür haben, verfügen sie mit ihm doch über ein exklusives Alleinstellungsmerkmal mit nationaler und internationaler Strahlkraft. Nationalpark-Partner sind Botschafter des Nationalparks Sächsische Schweiz. Sie kennen das Nationalparkprogramm. Sie tragen das Anliegen des Nationalparks mit, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Elbsandsteingebirges, seine Pflanzen und Tiere mit ihren Lebensräumen dauerhaft zu sichern und gleichzeitig intensives Naturerleben zu ermöglichen, und vermitteln es ihren Gästen.

  1. Klassifizierung innerhalb von zwei Jahren bzw. Bewertung über Trust Score

Bei Beherbergungsbetrieben ist zur Sicherung der touristischen „Basisqualität“ eine Klassifizierung des Bewerbers nach dem System der Deutschen Hotelklassifizierung oder der Deutschen Klassifizierung von Gasthäusern, Gasthöfen oder Pensionen (DEHOGA) erforderlich. Für Vermieter von Ferienwohnungen, -häusern bzw. Gästezimmern ist eine Klassifizierung nach dem System der DTV-Klassifizierung (Deutscher Tourismusverband e.V.) Voraussetzung für die Zertifizierung als Nationalpark-Partner. Bewerber haben spätestens zwei Jahre nach ihrer Ernennung zum Nationalpark-Partner nachzuweisen, dass sie nach dem jeweiligen Standard klassifiziert sind. Bewerber, die Herbergen, Bauden oder Hütten betreiben, auf die sich die genannten Klassifizierungssysteme nicht anwenden lassen, sind aufgefordert, einen eigenen Zertifizierungs- und Überprüfungsmodus zur Sicherung der touristischen Basisqualität einzurichten und diesen mit der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz und dem Tourismusverband Sächsische Schweiz e. V. abzustimmen. Sie haben spätestens zwei Jahre nach ihrer Ernennung zum Nationalpark-Partner nachzuweisen, dass sie eine Zertifizierung nach diesem Modus erfolgreich durchlaufen haben. Unabhängig von der Klassifizierung verpflichten sich alle Nationalpark-Partner zur Einhaltung wichtiger Voraussetzungen für die Zufriedenheit der Gäste, vor allem im Hinblick auf Sauberkeit, Ambiente und Serviceorientierung.

  1. Ordnungsgemäße, den gesetzlichen Regelungen und dem Stand der Technik entsprechende Abwasserentsorgung und Abfalltrennung bzw. -entsorgung

  2. Weiter muss jeder Bewerber sein Angebot an einem Kriterienkatalog messen lassen, der von der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz in Zusammenarbeit mit dem DEHOGA Regionalverband Sächsische Schweiz e. V., dem Tourismusverband Sächsische Schweiz e. V., dem LEADER-Regionalmanagement Sächsische Schweiz, dem Nationalparkzentrum Sächsische Schweiz und Betrieben aus der Nationalparkregion entwickelt wurde. Dieser umfasst vier thematische Schwerpunkte, zu denen Nationalpark-Partner einen ganz besonderen Beitrag leisten:

  • Nationalparkspezifisches Wohlbefinden der Gäste

  • Nationalparkspezifische Information der Gäste

  • Umweltfreundliches Wirtschaften

  • Beitrag zu regionalen Wirtschaftskreisläufen

Der Kriterienkatalog zu den vier Schwerpunkten ist im Einzelnen den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen. Anträge finden Sie auf dieser Seite!

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