Foto: Hanspeter Mayr Klein, stark, geländegängig und besonders geschützt ist der Schreitbagger einer Spezialfirma aus Nordrhein-Westfalen, der zur Zeit testweise einige unpassierbare Wege im Nationalpark freischneidet. Nach dem Test wird entschieden, ob die Maschine weiter sinnvoll und naturschutzfachlich vertretbar zu diesem Zweck eingesetzt werden kann.

Nationalparkverwaltung testet Spezialtechnik zum Freischneiden unpassierbarer Wege

Foto: Hanspeter Mayr Klein, stark, geländegängig und besonders geschützt ist der Schreitbagger einer Spezialfirma aus Nordrhein-Westfalen, der zur Zeit testweise einige unpassierbare Wege im Nationalpark freischneidet. Nach dem Test wird entschieden, ob die Maschine weiter sinnvoll und naturschutzfachlich vertretbar zu diesem Zweck eingesetzt werden kann.

Foto: Hanspeter Mayr
Klein, stark, geländegängig und besonders geschützt ist der Schreitbagger einer Spezialfirma aus Nordrhein-Westfalen, der zur Zeit testweise einige unpassierbare Wege im Nationalpark freischneidet. Nach dem Test wird entschieden, ob die Maschine weiter sinnvoll und naturschutzfachlich vertretbar zu diesem Zweck eingesetzt werden kann.

06.08.2021: Ein Spezialunternehmen aus Nordrhein-Westfalen testet derzeit, ob mit dem Schreitbagger Kaiser S12 eine Möglichkeit zum Freischneiden von unpassierbaren Wegen besteht. Das teure Spezialgerät ist so konstruiert, dass umbrechende Bäume den Maschinenführer nicht verletzen können, wenn sie das Gerät treffen sollten. Der Test soll zeigen, ob die Maschine unter den konkreten Geländebedingungen im Nationalpark Sächsische Schweiz einsetzbar ist.

Bei den Arbeiten geht es ausschließlich um Unterhaltungsarbeiten an den Wanderpfaden, also darum, jeweils die Wegekörper wieder frei zu schneiden und die Passierbarkeit der Wege wieder herzustellen. Es werden zunächst nicht in großem Umfang vorsorglich Bäume links und rechts des Weges gefällt. Aufgrund dessen ist keine naturschutzrechtliche Befreiung bei der oberen Naturschutzbehörde erforderlich und die Arbeiten konnten bereits vor Ablauf der gesetzlich festgelegten Brut- und Aufzuchtperiode am 15.08. beginnen.

Ähnliche Maschinen wurden bereits im Nationalpark Harz zur Fällung von bruchgefährdeten Fichten eingesetzt.

Die Betriebsleiterin der Nationalparkverwaltung Beke Hielscher schätzt ein: „Nach Abschluss des Einsatzes des Schreitbaggers werden wir in der Nationalparkverwaltung das Gesamtergebnis nach naturschutzfachlichen, wirtschaftlichen sowie Effektivitäts- und Sicherheitsaspekten prüfen und entscheiden, ob weitere Aufträge sinnvoll und finanzierbar sind.“