25.11.2014: Nationalparkverwaltung sichert Steine am Steilhang

Stein am Hang

Gesteinsbrocken wie dieser liegen locker im Hang unter der Abbruchstelle des Felssturzes bei Stadt Wehlen und können weiter abrutschen. Die Nationalparkverwaltung wird diese akute Gefahr in den nächsten Tagen beseitigen ohne dass hierfür eine rechtliche Verpflichtung besteht. / Foto: Archiv Nationalparkverwaltung

Nach dem gestrigen Felssturz in Stadt Wehlen bereitet die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz die Sicherung der im Hang verbliebenen Steine und Felsbrocken vor, ohne dass hierfür eine rechtliche Verpflichtung besteht.

Aus einer natürlichen Felsbildung waren rund elf Kubikmeter Gesteinsmaterial ausgebrochen. Teile davon haben ein rund 200 Meter hangabwärts gelegenes Haus erreicht und beschädigt.

Ein Fachmann aus dem Referat Ingenieurgeologie des Landesamtes für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) stufte den Felssturz als reines Naturereignis in einem natürlichen Steilhang mit Felsklippen ein. Wie bei einer Störung der Statik in einem Haus hat sich durch Verwitterung und Erosion unter der Felspartie eine Störung der Standfestigkeit ergeben, die zum Absturz führte.

Zwar steht über dem Ausbruchsbereich eine Kiefer, doch waren deren Wurzeln nicht die alleinige Ursache für den Felssturz.

Dr. Dietrich Butter, der Leiter der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz: „Wir sind erleichtert, dass bei dem Felssturz keine Personen zu Schaden kamen. Felsstürze zählen jedoch zu den typischen Gefahren im gesamten Elbsandsteingebirge, mit denen Besucher und Anwohner rechnen müssen. Sie können weder vorhergesagt noch flächendeckend verhindert werden. Die rechtliche Situation ist eindeutig, dass die Flächeneigentümer nicht für die Sicherung natürlicher Felsbildungen auf ihrem Grundstück verantwortlich sind. Der Unterlieger ist für die Abwehr von Gefahren selbst in der Verantwortung.“

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