Bergsportkonzeption Teil 1: Freiübernachtung

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den Pflege- und Entwicklungsplan für den Nationalpark Sächsische Schweiz/ Teil Bergsportkonzeption, Abschnitt Freiübernachtung, Az.: 63-8842.28 vom 12. August 2002
 
Gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Sächsische Schweiz – im Folgenden Nationalpark-Verordnung – vom 12. September 1990 (GBl. Sonderdruck Nr. 1470), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 5. Dezember 2001 (SächsGVBl. S. 734, 735) geändert worden ist, in Verbindung mit § 43 Abs. 3 Nr. 1 Sächsisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1601, 1995 S. 106), das zuletzt durch Artikel 1 § 1 Nr. 18 des Gesetzes vom 6. Juni 2002 (SächsGVBl. S. 168) geändert worden ist, hat die Nationalparkverwaltung als Teil der Pflege- und Entwicklungsplanung für den Nationalpark Sächsische Schweiz (NLP) den Abschnitt Freiübernachtung der Bergsportkonzeption erstellt. Die Bergsportkonzeption/Abschnitt Freiübernachtung wurde in Übereinstimmung mit den sächsischen Wander- und Bergsportverbänden und der Forstverwaltung erarbeitet.

1 Grundsätze

1.1 Gemäß § 6 Abs.1 Nr. 13 Nationalpark-Verordnung ist es im Nationalpark untersagt, außerhalb von Gebäuden zu nächtigen.

Ausgenommen davon ist das Freiübernachten in Felsgebieten außerhalb der Schutzzone I (Kernzone), soweit dies in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Klettersportes erfolgt und der Schutzzweck des Nationalparks dadurch nicht beeinträchtigt wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 Nationalpark-Verordnung). Diese Ausnahme erkennt die Tradition insbesondere der sächsischen Bergsteiger an, in bestimmten Bereichen des Nationalparks frei zu übernachten (zu boofen).
 
1.2 Es wird davon ausgegangen, dass durch das Freiübernachten in Felsgebieten der Schutzzweck des Nationalparks nicht bzw. nur minimal beeinträchtigt wird, soweit es an den gekennzeichneten und nachfolgend bekannt gemachten Stellen erfolgt. Voraussetzung dafür ist ein besonders rücksichtsvolles Verhalten.
 
1.3 Ein rücksichtsvolles Verhalten beim Freiübernachten schließt insbesondere das Verbot von offenem Feuer, die Vermeidung von Lärm und Müll sowie die Schonung von Fels, Boden und Vegetation ein.
 
1.4 Die zur Freiübernachtung geeigneten und nachstehend bekannt gemachten Stellen werden durch die Nationalparkverwaltung gekennzeichnet. Art und Weise der Kennzeichnung sind untenstehend abgebildet.
 
 

1.5 Das Freiübernachten in den Felsgebieten des Nationalparks erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

 
1.6 Die Ausnahmebestimmung des § 7 Abs.1 Nr. 6 Nationalpark-Verordnung zum Freiübernachten erstreckt sich nicht auf Übernachtungen im Zusammenhang mit organisierten Veranstaltungen aller Art im Nationalpark (vergleiche § 6 Abs.1 Nr. 19 Nationalpark-Verordnung).
 
1.7 Es wird darauf hingewiesen, dass das Freiübernachten außerhalb der bekannt gemachten und gekennzeichneten Stellen nicht mit dem Schutzzweck vereinbar ist. In diesen Fällen liegt ein Verstoß gegen das Verbot gemäß § 6 Abs.1 Nr. 13 Nationalpark-Verordnung vor, der gemäß § 12 Abs.1 Nr. 13 Nationalpark-Verordnung mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

2 Verzeichnis der gekennzeichneten Freiübernachtungsstellen

Das Freiübernachten in den Felsgebieten im Nationalpark Sächsische Schweiz an den nachfolgend gekennzeichneten Stellen ist gemäß § 7 Abs. 9 Nationalpark-Verordnung als mit dem Schutzzweck vereinbar anzusehen:

Schrammsteine

  • Boofe am Falkenstein/Knabe
  • Boofe am Hohen Torstein, Ostseite, linke Boofe
  • Boofe am Hohen Torstein, Ostseite, rechte Boofe
  • Boofe am Hohen Torstein, SW-Seite, unterhalb Knirpelwand
  • Boofe am Hohen Torstein, Westseite
  • Boofe an der Teufelsmauer

Schmilkaer Gebiet

  • Boofe am Teufelsturm
  • Boofe unterhalb der Rauschengrundverschneidung
  • Boofe unterhalb des Rauschengrundkegels
  • Rauschengrundboofe, Höhle in der rechten Talseite
  • Boofe auf dem Band nordwestlich der Falknertürme, 1. Boofe
  • Boofe auf dem Band nordwestlich der Falknertürme, 2. Boofe
  • Boofe am Pionierturm, Ostseite
  • Boofe auf dem unteren Band nordöstlich der Falknertürme
  • Boofe auf dem oberen Band westlich der Rotkehlchenstiege
  • Boofe auf dem unteren Band westlich der Rotkehlchenstiege
  • Boofe unterhalb der Bussardwand
  • Bussardboofe
  • Boofe am Kleinen Kuhstall
  • Boofe am Schwarzen Horn
  • Untere Märchenturmboofe
  • Boofe am Sprunghorn
  • Boofe am Lehnriff, Südseite
  • Boofe östlich vom Lehnriff
  • Wurzelboofe

Affensteine

  • Boofe an Günthers Börnel
  • Boofe im Nassen Grund
  • Bauerlochboofe an der Häntzschelstiege
  • Boofe unterhalb von Glatze/Frisör
  • Boofe unterhalb des Wilden Kopfes
  • Boofe auf dem Band unter dem Sandlochturm
  • Sachsenhöhle im Dom
  • Boofe an der Lorenznadel
  • Boofe im Winkel südlich vom Carolafelsen
  • Boofe südlich vom Hentzschelturm

Wildensteiner Gebiet

  • Boofe am Alten Wildenstein, Westseite, 1. Boofe
  • Boofe am Alten Wildenstein, Westseite, 2. Boofe
  • Boofe am Alten Wildenstein, Westseite, 3. Boofe
  • Boofe am Alten Wildenstein, NO-Ecke
  • Boofe am Alten Wildenstein, NW-Ecke
  • Boofe an der Glocke
  • Boofe westlich des Rabentürmchens, 1.Boofe
  • Boofe westlich des Rabentürmchens, 2.Boofe
  • Boofe am Kleinen Lorenzstein, Ostterrasse
  • Boofe am Kleinen Lorenzstein, NO-Seite, Wandfuß
  • Boofe am Großen Lorenzstein, Südseite
  • Kansteinboofe
  • Boofe am Kanstein, Ostseite
  • Goldbachboofe
  • Boofe an der Kleinsteinwand

Kleiner Zschand

  • Boofe am Nördlichen Gleitmannsturm
  • Boofe in den oberen Hirschleckschlüchten
  • Boofe an der Sammlerwand
  • Boofe im Gleitmannsloch, rechte Boofe
  • Boofe am Winterstein, Südwestseite
  • Boofe am Winterstein, Ostseite
  • Obere Boofe am Winterstein, Ostseite

 

Eine Übersicht zu den gekennzeichneten Freiübernachtungsstellen ist im Anschluss an diesen Bekanntmachungstext abgedruckt. Dresden, den 12. August 2002 

 
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
 
Simpfendörfer
Ministerialdirigent  
 
 
Download der Bergsportkonzeption/Teil Freiübernachten und der Karte Freiübernachtungsstellen:

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