Wehlener Gebiet

Blick über den Griesgrund zum Lilienstein 2005 / Foto: Frank Richter

Blick über den Griesgrund zum Lilienstein 2005 / Foto: Frank Richter

18 zugelassene Gipfel, davon 1 Gipfel mit zeitlicher Sperrung

Karten Zugang zu den Kletterfelsen: Wehlener Gebiet-1 und Wehlener Gebiet-2.

Lage des Klettergebietes: Als Wehlener Gebiet wird das zwischen Elbe und Lausitzer Überschiebung liegende, im Osten von der Linie Basteistraße-Pferdegrund begrenzte und nach Westen bei Pirna auslaufende Sandsteingebiet verstanden. Der Großteil der Kletterziele befindet sich in den zur Elbe abfallenden Gründen des Westteils der Basteihochfläche. Das Gestein ist bei den meisten Gipfeln relativ weich und brüchig.

Besonderheiten: Das Gebiet befindet sich vollständig im Nationalpark Sächsische Schweiz und darf nur auf vorhandenen Wegen begangen werden (Wegegebot). Teilweise befindet es sich in der Nationalpark-Kernzone, in der nur genehmigte und im Gelände gekennzeichnete Wege begangen werden dürfen. Das Felsklettern an anderen als in unten stehender Tabelle genannten Klettergipfeln und -wegen ist verboten. Das Freiübernachten (Boofen) ist im Wehlener Gebiet verboten. Einige Gipfel oder Routen sind aus Artenschutzgründen zeitweilig (jahreszeitlich) oder ständig für das Klettern gesperrt.

 
Nr.   
Name des Klettergipfels Bemerkung / Einschränkung
  1 Buch ohne Einschränkungen am Gipfel, vor dem Klettern Erlaubnis des Besitzers einholen
  2 Postakegel ohne Einschränkungen am Gipfel, vor dem Klettern Erlaubnis des Besitzers einholen
  3 Buschholzturm ohne Einschränkungen am Gipfel
  4 Bergfalkenturm ohne Einschränkungen am Gipfel, Zugang nur von unten (Uttewalder Grund)
  5 Einsamer Turm ohne Einschränkungen am Gipfel, Zugang nur von unten (Uttewalder Grund)
  6 Kehllochscheibe ohne Einschränkungen am Gipfel
  7 Versteckte Spitze ohne Einschränkungen am gesamten Gipfel, Zugang nur von unten (Kohlgrund)
  8 Steinerner Bär ohne Einschränkungen am Gipfel
  9 Höllengrundscheibe ohne Einschränkungen am Gipfel
10 Zwölfer ohne Einschränkungen am Gipfel, Zugang vom Schwarzbergweg
11 Tümpelgrundturm ohne Einschränkungen am Gipfel
12 Tümpelgrundwächter ohne Einschr. am Gipfel, jedoch zeitl. Sperrung vom 15.01. bis 15.08., Zugang nur von unten
13 Gelbe Wand ohne Einschränkungen am Gipfel, Zugang über den Griesgrund
14 Tümpelgrundwand ohne Einschränkungen am Gipfel, jedoch keine Sockelerschließung, Zugang über den Griesgrund
15 Erikascheibe ohne Einschränkungen am Gipfel, Zugang über den Griesgrund
16 Wetterwarte ohne Einschränkungen am Gipfel, Zugang über den Griesgrund
17 Elbgucke ohne Einschränkungen am Gipfel, Zugang über den Griesgrund
18 Griesgrundwächter ohne Einschränkungen am Gipfel, Zugang über den Griesgrund

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