Foto: Archiv Nationalparkverwaltung, Hanspeter Mayr Verbände und Naturschutzbehörden sehen in einer jährlichen zeitweiligen Sperrung aller Boofen im Nationalpark während der Brut- und Setzzeit von Anfang Februar bis Mitte Juni die beste Möglichkeit, um in dieser empfindlichen Zeit das Gebiet deutlich zu beruhigen, damit geschützte Tierarten ihren natürlichen Lebensraum in den Fels- und Waldgebieten des Nationalparks wieder besiedeln und für die Aufzucht der Jungtiere nutzen können. Einen wichtigen Schwerpunkt bildet auch die Ahndung des illegalen Freiübernachtens außerhalb der zugelassenen Stellen, das nach statistischen Erhebungen ungefähr die Hälfte der jährlichen Übernachtungen im Nationalpark ausmacht. Gerade von diesen gehen besondere Störwirkungen aus.

Neue Regelung zum Boofen im Nationalpark

Foto: Archiv Nationalparkverwaltung, Hanspeter Mayr
Verbände und Naturschutzbehörden sehen in einer jährlichen zeitweiligen Sperrung aller Boofen im Nationalpark während der Brut- und Setzzeit von Anfang Februar bis Mitte Juni die beste Möglichkeit, um in dieser empfindlichen Zeit das Gebiet deutlich zu beruhigen, damit geschützte Tierarten ihren natürlichen Lebensraum in den Fels- und Waldgebieten des Nationalparks wieder besiedeln und für die Aufzucht der Jungtiere nutzen können. Einen wichtigen Schwerpunkt bildet auch die Ahndung des illegalen Freiübernachtens außerhalb der zugelassenen Stellen, das nach statistischen Erhebungen ungefähr die Hälfte der jährlichen Übernachtungen im Nationalpark ausmacht. Gerade von diesen gehen besondere Störwirkungen aus.

Gemeinsame Pressemitteilung der Bergsportverbände und der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz

02.04. 2022: Bergsportler, Naturschutzverbände, Tourismus und Naturschutzbehörden suchen die beste Lösung für den Nationalpark

In konstruktiven und vertrauensvollen Gesprächen haben Vertreter der Bergsport- und Naturschutzverbände sowie des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz mit den Naturschutzbehörden in den vergangenen Wochen Lösungsmöglichkeiten diskutiert, wie das ausufernde Freiübernachten im Nationalpark eingedämmt werden kann. Die temporäre Einschränkung des Boofens, welches traditionell unter Felsüberhängen erfolgt, kann ein wichtiger Beitrag sein, um den deutlichen Rückgang geschützter Arten im Nationalpark aufzuhalten.

Als Ergebnis der Diskussionen hat sich herauskristallisiert, dass eine jährliche zeitweilige Sperrung aller Boofen im Nationalpark während der Brut- und Setzzeit von Anfang Februar bis Mitte Juni den größten Erfolg verspricht. Das Gebiet wird dadurch in dieser empfindlichen Zeit deutlich beruhigt und geschützte Tierarten können ihren natürlichen Lebensraum in den Fels- und Waldgebieten des Nationalparks wieder besiedeln und für die Aufzucht der Jungtiere nutzen. Stellvertretend für viele andere Tierarten gab vor allem der stetige Rückgang der Jungvögel der streng geschützten Großvogelarten Wanderfalke und Schwarzstorch in den letzten Jahren Anlass zur Sorge.

Das Übernachten in der Natur – egal ob im Zelt oder im Freien – ist auch bisher schon ganzjährig im Nationalpark grundsätzlich untersagt. Einzige Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 offiziellen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettern geschieht. Damit wird die Tradition der Bergsteiger berücksichtigt. Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist der einzige Nationalpark in Deutschland in dem diese eingeschränkte Form der Freiübernachtung erlaubt ist. Doch Internet und Apps erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und machen es für immer mehr Menschen attraktiv, im Nationalpark unabhängig vom Klettersport zu übernachten. Neben dem Fäkalien- und Erosionsproblem wächst auch die Zahl derer, die Feuer machen, mit Musikboxen die nächtliche Ruhezeit in der Natur stören und Müll hinterlassen. Immer mehr Menschen nutzen zudem nicht mehr die Boofen, sondern übernachten mit Schlafsäcken oder Hängematten illegal im gesamten Nationalpark. Eine großflächige Beunruhigung insbesondere auch sensibler Bereiche ist die Folge.

Ein zunächst geplantes Boofen-Ticket, das online gebucht werden sollte, würde nach Einschätzung der unterschiedlichen Akteure diese Probleme vermutlich nicht so gut lösen und wurde als weniger praktikabel eingeschätzt. Ob die jetzt vorliegende Lösung einer temporären Sperrung zum gewünschten Erfolg führen und der Abwärtstrend insbesondere der Brutvogelzahlen gestoppt werden kann, soll nach drei Jahren gemeinsam evaluiert werden. Dazu werden in einer gemeinsamen Projektgruppe vor allem mit Vertretern der Bergsport- und Naturschutzverbände noch dieses Jahr entsprechende Kriterien entwickelt. Außerdem sollen in dieser Projektgruppe mögliche längerfristige Regelungen diskutiert werden, die nach Ablauf der jetzt bis 2025 geltenden Regelung das Boofen auf ein naturverträgliches Maß beschränken.

Weitere Ergebnisse der Diskussionen waren, dass einzelne Boofen auch über Mitte Juni hinaus gesperrt bleiben können, wenn dies aus Gründen des Artenschutzes notwendig ist – z.B. wenn eine Vogelbrut gestört werden könnte. Im Gegenzug soll die Anzahl der zugelassenen Boofen im Nationalpark für den Projektzeitraum beibehalten werden.

Wichtige Voraussetzung für den Erfolg des Projekts ist eine weitere personelle Aufstockung der Nationalparkwacht. Erst mit der notwendigen Präsenz auf der Fläche kann die Nationalparkverwaltung die Einhaltung der neuen aber auch der bisher geltenden Vorschriften besser kontrollieren. Einen wichtigen Schwerpunkt bildet dabei auch die Ahndung des illegalen Freiübernachtens außerhalb der zugelassenen Stellen, das nach statistischen Erhebungen ungefähr die Hälfte der jährlichen Übernachtungen im Nationalpark ausmacht. Gerade von diesen gehen besondere Störwirkungen aus.

In den vergangenen Jahren sind besonders viele Waldbrände dadurch entstanden, dass an beliebigen Stellen im Wald des Nationalparks übernachtet und Feuer gemacht wird. Über 20 Waldbrände sind seit 2018 von solchen illegalen Feuerstellen ausgegangen. 

Zur Einführung der neuen Boofen-Regelung wird die Nationalparkverwaltung den Pflege- und Entwicklungsplan für den Nationalpark ändern. Das dazu erforderliche Beteiligungsverfahren zur Anhörung der betroffenen Verbände, Kommunen und weiterer Akteure ist am 31.03.2022 gestartet Interessierte können ihre Hinweise im Rahmen des Verfahrens bis zum 28. April beispielsweise über die Bergsport- und Naturschutzverbände geltend machen, sofern sie dort Mitglied sind. Nach Abwägung der eingegangenen Hinweise wird zeitnah durch das SMEKUL entschieden und die Regelung im Amtsblatt veröffentlicht.

Hiermit soll gemeinsam ein deutliches Zeichen gegen das ausufernde Freiübernachten im Nationalpark Sächsische Schweiz gesetzt werden und noch in diesem Frühjahr – insbesondere an den stark besuchten Feiertagswochenenden im Mai/Juni – eine Beruhigung der sensiblen Natur im Nationalparkgebiet erreicht werden. Wir rufen alle Besucher des Nationalparks auf, die neue Boofen-Regelung zu respektieren und damit einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Umweltschutz in der Sächsischen Schweiz zu leisten.