Nächtliche Sperrung des Waldes in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz (Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet)

Waldbrand an der Bastei

Foto: Archiv Nationalparkverwaltung, Hanspeter Mayr
Waldbrände wie diesen, der im Mai 2018 vermutlich durch eine weggeworfene Zigarette abseits der Wanderwege zwischen Rathen und Bastei verursacht wurde, möchten das Landratsamt, die Nationalparkverwaltung und der Forstbezirk Neustadt mit der aktuellen Allgemeinverfügung vermeiden. Neben dem nächtlichen Aufenthalt im Wald ist bis auf weiteres auch das Verlassen der Wege im Wald verboten.

25.04.2019: Das Landratsamt Sächsische Schweiz hat am heutigen Donnerstag wegen der anhaltenden Trockenheit eine nächtliche Sperrung des Waldes sowie ein Wegegebot über alle Eigentumsarten verfügt.

Unabhängig von den Waldbrandwarnstufen besteht für die Wälder des Nationalparks und Landschaftsschutzgebietes Sächsische Schweiz und eine sehr hohe Waldbrandgefahr.

Die besonderen Regelungen zum Schutz des Waldes vor Bränden gelten bis auf Widerruf.

Nach 19 Waldbränden im vergangenen Jahr alleine im Nationalpark, die überwiegend durch Lagerfeuer oder weggeworfene Zigaretten ausgelöst wurden, ist es bis auf weiteres untersagt,

  1. Wald einschließlich der Waldwege in der Zeit von 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages zu betreten,
  2. von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr die Waldwege zu verlassen.

Für die Kernzone des Nationalparks gilt unabhängig von dieser Regelung das Verbot, Flächen außerhalb der gekennzeichneten Wege zu betreten.

Außerhalb des Nationalparks werden Wanderer dringend gebeten, auf den Waldwegen und markierten Wanderwegen zu bleiben. Auf das ohnehin landesweit und zu allen Zeiten geltende Verbot, im Wald ein Feuer anzuzünden, zu rauchen oder eine anders geartete offene Flamme zu gebrauchen, wird hingewiesen.

Kerstin Rödiger, die Pressesprecherin des Forstbezirks Neustadt informiert, dass die von Sachsenforst, Forstbezirk Neustadt betreuten Waldübernachtungsstellen (Trekkinghütten und Biwakplätze am Forststeig Elbsandstein) zur Übernachtung genutzt werden können. Wichtig ist aber vor 21:00 Uhr dort anzukommen und keinerlei Feuer (Gaskocher, Holzöfen in den Hütten, Kerzen o.Ä.) zu entfachen.

Die öffentlichen Feuerstellen von Sachsenforst dürfen bei ausgerufener Waldbrandwarnstufe nicht betrieben werden. Waldzufahrten sind freizuhalten, da sie im Schadensfall dringend für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge benötigt werden.

„Wir unterstützen ausdrücklich diese Maßnahme des Landratsamtes Sächsische Schweiz“ betont Dr. Dietrich Butter, der Leiter der Nationalparkverwaltung. „Trotz Kontrollen ist es uns nicht gelungen, die immer wieder stattfindenden Verstöße gegen das Feuerverbot gerade in abgelegenen Bereichen einzudämmen. Wir sind dankbar für die Unterstützung der Gemeinden der Nationalparkregion für das Verbot und die Meldungen aufmerksamer Besucher, die Waldbrände und illegale Feuerstellen melden. Eine Situation wie 2018, bei der die örtlichen Feuerwehren und unsere Mitarbeiter bei den Löscharbeiten an ihre Belastungsgrenze gekommen sind und so viel Natur im Nationalpark zerstört wurde, wollen wir unbedingt vermeiden.“

Die Nationalparkwacht und die Naturwacht im Forstbezirk Neustadt werden das nächtliche Betretungsverbot und die Einhaltung des Feuerverbots sowie das Wegegebot konsequent kontrollieren. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder.

Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr in der Nationalparkregion sind auf www.mais.de/php/sachsenforst.php oder unter www.nationalpark-saechsische-schweiz.de auf der Startseite zu finden.