Foto: U. Augst Zum Schutz der Brut von Uhus, Schwarzstörchen und wie im Bild zu sehen Wanderfalken werden im Nationalpark und dem umgebenden Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz Horstschutzzonen ausgewiesen. Vor allem an schönen Wochenenden engagieren sich Bergsportler freiwillig zur Horstbewachung und weisen diejenigen Besucher auf die besondere Schutzwürdigkeit hin, die die Schilder im Gelände übersehen haben oder ihre Bedeutung nicht kennen.

Horstschutzzonen in der Nationalparkregion sind ausgewiesen – ehrenamtliche Falkenbewacher haben ihre Arbeit aufgenommen

Foto: U. Augst
Zum Schutz der Brut von Uhus, Schwarzstörchen und wie im Bild zu sehen Wanderfalken werden im Nationalpark und dem umgebenden Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz Horstschutzzonen ausgewiesen.
Vor allem an schönen Wochenenden engagieren sich Bergsportler freiwillig zur Horstbewachung und weisen diejenigen Besucher auf die besondere Schutzwürdigkeit hin, die die Schilder im Gelände übersehen haben oder ihre Bedeutung nicht kennen.

03.05.2022: Zum Schutz unserer heimischen Wanderfalken, aber auch des Uhus und des Schwarzstorchs, weist die Nationalparkverwaltung in jedem Frühjahr – beginnend ab Mitte Januar – sog. Horstschutzzonen aus, da dort die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass regelmäßig gebrütet wird. Bei den Horstschutzzonen handelt sich um zeitlich befristete Sperrungen von bestimmten Felsbereichen in unmittelbarer Umgebung von Brutplätzen, die in der Fachsprache als „Horste“ bezeichnet werden. Uhus und Wanderfalken sind Felsenbrüter, die für die Aufzucht ihrer Brut natürliche kleine Höhlen oder Felsbänder nutzen. Der Schwarzstorch brütet in abgelegen Wald- oder Felspartien.

An den 1135 Klettergipfeln in der Sächsischen Schweiz werden jährlich an 46 Gipfeln die bekannten Horstschutzzonen ausgewiesen. Je nach Situation und Verhalten der Vögel kommen einzelne neue flexible Sperrungen hinzu, wenn diese Plätze außerhalb der bereits geschützten Brutgebiete liegen. In diesem Jahr sind es neun zusätzliche Kletterbereiche, deren Sperrung die Nationalparkverwaltung in Absprache mit den Bergsportverbänden für die Dauer der Brut- und Aufzuchtphase veranlasst hat. Die zusätzlichen zeitlichen Sperrungen dauern voraussichtlich bis Ende Juni beziehungsweise bis Mitte August. Sobald keine Brut mehr festzustellen ist, hebt die Nationalparkverwaltung die Sperrungen auf.

Von den zeitlich befristeten Sperrungen sind keine markierten Wanderwege betroffen – sondern Klettergipfel, Zugangswege zu diesen oder einzelne Wandbereiche. Die Zugangswege zu den Klettergipfeln sind keine Wanderwege, sondern nur für Kletterer im Zusammenhang mit der Ausübung des Bergsports gedacht. Daher ist es wichtig, dass sich auch Wanderer an diese Regeln halten.

Die Wanderfalkenbewachung ist eine gemeinsame Initiative des Sächsischen Bergsteigerbundes, der die Bewacher organisiert, mit der Nationalparkverwaltung, die die relevanten Informationen erfasst, die Bewachung koordiniert und für den gegenseitigen Informationsaustausch sorgt. Dabei werden Brutplätze in der Nähe von besonders frequentierten Klettergipfeln oder Wanderwegen im Frühjahr von Freiwilligen bewacht und Besucher auf die bestehenden Sperrungen bzw. ruhiges Verhalten persönlich angesprochen. Vor allem an schönen Wochenenden engagieren sich Bergsportler freiwillig und weisen vor allem dann auf die besondere Schutzwürdigkeit hin, wenn Besucher die Schilder im Gelände übersehen haben oder ihre Bedeutung nicht kennen.

Ulf Zimmermann, Leiter der Nationalparkverwaltung, zum Thema Horstschutzzonen: „Niemand hat wirklich Interesse daran, die Natur derart zu stören, dass Arten im Nationalpark zurückgehen oder gar aussterben. Niemand möchte dafür verantwortlich sein, dass junge Vögel im Nest verhungern oder die Elterntiere schon vorher die Brut abbrechen. Häufig passieren Störungen des Menschen unbeabsichtigt und durch Unwissen. Hier hilft Aufklärung, Information und eine transparente Regulierung. Daher danke ich insbesondere den Bergsportverbänden und den ehrenamtlichen Horstbewachern für ihr Verständnis und ihr Engagement.“

Lutz Zybell vom DAV-Landesverband Sachsen ergänzt dazu:  

Die Experten der Nationalparkverwaltung legen die Schutzzonen um die Brutplätze in Größe und Dauer nach den örtlichen Gegebenheiten und der betreffenden Vogelart jeweils so fest, dass eine ungestörte Aufzucht der Jungvögel gewährleistet ist und der Bergsport möglichst wenig eingeschränkt wird.

Die Bergsportverbände und die Nationalparkverwaltung bitten alle Wanderer und Kletterer, sich regelmäßig auf den Webseiten der Nationalparkverwaltung und der Bergsportverbände über die jeweiligen Einschränkungen in der Sächsischen Schweiz zu informieren und sich an die Sperrungen zu halten.

Eine Übersicht über aktuelle Gipfelsperrungen in der Sächsischen Schweiz ist auf den folgenden Webseiten zu finden:

https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/wp-content/uploads/2022/03/Gesperrte-Klettergipfel-2022.pdf

https://www.alpenverein-sachsen.de/index.php?page=felssperrungen-saechsische-schweiz