Foto: Hanspeter Mayr Alle Gaststätten des Kirnitzschtales bleiben erreichbar und auch die Kirnitzschtalbahn fährt regulär weiter, wenn die Nationalparkverwaltung die Kirnitzschtalstraße ab Dienstag nächster Woche wegen Verkehrssicherungsarbeiten an den Steilhängen des Großsteins unterbrechen muss. Von Sebnitz aus ist bis Gasthaus Felsenmühle frei, von Bad Schandau aus bis zum Lichtenhainer Wasserfall. Die Umleitung ist an den Taleingängen ausgeschildert.

Fällarbeiten zur Verkehrssicherung an den Steilhängen über der Kirnitzschtalstraße im November und Dezember

Foto: Hanspeter Mayr
Alle Gaststätten des Kirnitzschtales bleiben erreichbar und auch die Kirnitzschtalbahn fährt regulär weiter, wenn die Nationalparkverwaltung die Kirnitzschtalstraße ab Dienstag nächster Woche wegen Verkehrssicherungsarbeiten an den Steilhängen des Großsteins unterbrechen muss. Von Sebnitz aus ist bis Gasthaus Felsenmühle frei, von Bad Schandau aus bis zum Lichtenhainer Wasserfall. Die Umleitung ist an den Taleingängen ausgeschildert.

29.20.2021: Alle Gaststätten im Kirnitzschtal bleiben erreichbar und die Kirnitzschtalbahn fährt regulär

Nach den Schulferien führt die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz ab Dienstag, den 02.11. bis Freitag, den 12.11.2021 weitere Verkehrssicherungsarbeiten entlang der Kirnitzschtalstraße mit umfangreichen Fällungen abgestorbener Fichten durch, bei denen der Straßenverlauf unterbrochen werden muss.

Alle Gaststätten in dem attraktiven naturnahen Tal im Nationalpark bleiben erreichbar und auch die Strecke der Kirnitzschtalbahn ist nicht von den Arbeiten betroffen. Die Straße wird von Hinterhermsdorf kommend bis Gaststätte Felsenmühle und von Bad Schandau kommend bis Lichtenhainer Wasserfall befahrbar sein. Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert.

Schwerpunkt ist der Streckenabschnitt zwischen Felsenmühle und Tiefer Hahn, also die Steilhangbereiche am Fuße des Großsteins. Die Forstwirte der Nationalparkverwaltung werden in Zusammenarbeit mit der Maschinenstation des Staatsbetriebes Sachsenforst die Bäume im steilen Hang fällen und von dort abtransportieren. Dazu wird die Fahrbahndecke abgedeckt sowie Leitplanken und Schilder demontiert, damit sie keinen Schaden nehmen, wenn ein Baum bis auf die Straße fällt. Deshalb kann die Straße am Wochenende 06./07.11. nicht kurzzeitig für den Verkehr freigegeben werden.

Ab dem 15.11. bis voraussichtlich 10.12.2021 werden die Arbeiten in dem Abschnitt zwischen Felsenmühle und Beuthenfall fortgesetzt. Dann ist die Durchfahrt per Ampelregelung möglich.

Nationalparkleiter Ulf Zimmermann: „Die Verkehrssicherung entlang der öffentlichen Straßen und Wege hat oberste Priorität. Unsere bisherigen Anstrengungen haben ihre Wirkung nicht verfehlt. Das Sturmtief vor wenigen Tagen hat keine nennenswerten Schäden oder Blockaden an öffentlichen Straßen in unserem Zuständigkeitsbereich verursacht. Leider geht der Borkenkäferbefall und der damit verbundene Absterbeprozeß der Fichten aber weiter, sodass diese Maßnahmen jetzt notwendig werden.“