Waldsperrung Wegen hoher Waldbrandgefahr zum Schutz von Wald und Besuchenden in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz (Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet) ist ab sofort und bis auf Weiteres das Verlassen der Waldwege ganztägig sowie das Betreten des Waldes nachts von 21:00 bis 6:00 Uhr untersagt.

(Deutsch) Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verfügt nächtliches Betretungsverbot der Wälder

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