Zertifizierungsverfahren

Tagung des Vergaberates am 09.08.2018 in Bad Schandau (v.l.n.r.) Jörg Weber (Nationalparkverwaltung), Yvonne Bethage (Tourismusverband), Dr. Johannes von Korff (Futour Dresden), Katrin Hentschel (Landratsamt), Olaf Schmidt (Ökopension Ostrau), Ulrike Funke (Landschaf(f)t Zukunft e.V.), Dieter Schröter (Berghotel Bastei GmbH), Stefanie Engelbrecht (Nationalparkzentrum) und Thomas Pfenniger (DEHOGA) Nicht dabei: Tomas Salov (Pressesprecher Nationalpark Sächsische Schweiz), Michel Dora (Brandbaude) und Stefan Oettel (Hofkultur Lohmen)

Zur Entscheidung über die Zertifizierung als Nationalpark-Partner hat die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz einen Vergaberat berufen. Dieser besteht aus je einem Vertreter

  • des Vereins der Freunde des Nationalparks Sächsische Schweiz e. V.,
  • der Nationalparkverwaltungen Sächsische –  und Böhmische Schweiz,
  • des Nationalparkzentrums Sächsische Schweiz,
  • des DEHOGA Regionalverbandes Sächsische Schweiz e. V.,
  • des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz e. V.,
  • des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge,
  • des LEADER-Regionalmanagements Sächsische Schweiz
  • Vertreter der Nationalpark-Partner, Berghotel Bastei und Hofkultur Oettel Lohmen

Alle Mitglieder des Vergaberats sind gleichberechtigt, verfügen über je eine Stimme. Entscheidungen werden mehrheitlich gefällt. Der Vergaberat hat folgende Möglichkeiten, über Bewerbungen zu entscheiden:

  • Zertifizierung als „Nationalpark-Partner“,
  • Zertifizierung als „Nationalpark-Partner“ mit Auflagen und Fristsetzung zu ihrer Erfüllung,
  • Zurückstellung der Bewerbung bis zur Erfüllung bestimmter Voraussetzungen,
  • Ablehnung der Zertifizierung als Nationalpark-Partner.

Jeder Bewerber erhält eine schriftliche Information über das Ergebnis der Zertifizierung mit Begründung. Um zu gewährleisten, dass alle Nationalpark-Partner dauerhaft den Bewertungskriterien entsprechen, erfolgt einmal jährlich ein angekündigter Kontrollbesuch des Nationalpark-Partners durch einen externen Prüfer. Der Vergaberat informiert den Nationalpark-Partner über die Ergebnisse des Kontrollbesuchs und daraus folgende Auflagen und Vorschläge.

Beginn und Dauer der Nationalpark-Partnerschaft

Der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Nationalpark-Partner und Nationalparkverwaltung, in der die Rechte und Pflichten beider Parteien festgehalten werden, und die Übergabe der Urkunde „Nationalpark-Partner“ dokumentiert den Beginn der Nationalpark-Partnerschaft. Die Zertifizierung erfolgt für drei Jahre. Rechtzeitig vor Ablauf dieses Zeitraums werden die Nationalpark-Partner gebeten, ihre Bewerbung zu erneuern.

Kostenbeitrag der Nationalpark-Partner

Alle Nationalpark-Partner haben einen jährlichen Kostenbeitrag zu entrichten. Für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe ist dieser nach der durchschnittlichen Zahl der festen Mitarbeiter gestaffelt. Dieser ist wie folgt festgesetzt:

  • 0-2 Mitarbeiter: 50 €,
  • 3-5 Mitarbeiter: 100 €,
  • 6-10 Mitarbeiter: 250 €,
  • > 10 Mitarbeiter: 500 €.
  • Für Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern sind 15,00 €/Mieteinheit vereinbart.

 

Wie läuft das Zertifizierungsverfahren zum Nationalpark-Partner ab?

  1. Schriftliche Bewerbung jeweils bis zum 30. April eines Jahres

    Sie erfüllen die Grundvoraussetzungen für die Nationalpark-Partnerschaft. Dann ist der erste Schritt auf dem Weg zum Nationalpark-Partner Ihre schriftliche Bewerbung. Dazu füllen Sie den Fragebogen „Unsere Bewerbung“ mit den erforderlichen Angaben zu Ihrem Angebot und zu Ihrer Erfüllung der Bewertungskriterien (Selbsteinschätzung) aus. Den ausgefüllten Fragebogen senden Sie bitte bis zum 30. April eines Jahres mit Ihrer Unterschrift (auf Seite 5) an: Staatsbetrieb Sachsenforst, Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau, z.H. Herrn Weber zurück.

  2. Persönliches Gespräch mit jedem Bewerber

    Die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz hat einen externen Prüfer beauftragt, der zu einem angemeldeten Termin zu jedem Bewerber kommt, um sich vor Ort einen persönlichen Eindruck vom Antragsteller und seiner Erfüllung der Bewertungskriterien zu verschaffen und ggf. Aussagen der Bewerbung zu überprüfen.

  3. Entscheidung des Vergaberats über die Zertifizierung als Nationalpark-Partner

    Auf der Grundlage der schriftlichen Bewerbung und des Berichts des externen Prüfers über den Vor-Ort-Termin beim Bewerber entscheidet der Vergaberat im April jedes Jahres über die Zertifizierung als Nationalpark-Partner.

  4. Schriftliche Information des Bewerber über das Ergebnis der Zertifizierung

    Jeder Bewerber erhält vom Vergaberat eine schriftliche Information über das Ergebnis der Zertifizierung mit Begründung.

  5. Schriftliche Vereinbarung über die Nationalpark-Partnerschaft

    Zwischen Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, dem Verein der Freunde des Nationalpark Sächsische Schweiz e.V. und dem Nationalpark-Partner wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, die die jeweiligen Rechte und  Pflichten festlegt.

  6. Öffentliche Bekanntgabe und öffentliche Übergabe der Zertifikate 
 

Ansprechpartner

Jörg Weber, Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz
Tel.: 035022 / 900 613 oder 0173 / 37 96 458
E-Mail: Joerg.Weber@smul.sachsen.de

beratendes Unternehmen:

FUTOUR Dresden Umwelt-, Tourismus- und Regionalberatung

Dr. Johannes von Korff

Moritzburger Weg 67 D 01109 Dresden

Tel.: +49 (0) 351 8838 3530 Fax: +49 (0) 351 8838 3539 Mobil: +49 (0) 170 2332098  johannes.korff@futour.com

www.futour.com  

Für Anträge folgen Sie diesem Link!

Comments are closed, but trackbacks and pingbacks are open.

Diese Webseite verwendet Cookies, um Besucherzugriffe statistisch auszuwerten. Wenn Sie diese Webseite weiterhin besuchen, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen