Baumfrevel im Nationalpark Sächsische Schweiz

illegale Baumfällungen im Nationalpark
2007
Während Begehungen und Kontrollen durch Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung sind zunehmend Baumfällungen bemerkt worden, die in Bereichen von Klettergipfeln durchgeführt wurden. Im Nationalpark als auch in der Nationalparkregion betreffen dies mehrere Gebiete, eine nahezu flächendeckende Zerstörung an den betreffenden Einstiegswegen von Klettergipfeln ist überall sichtbar. Das kann nicht toloriert werden. Es werden dazu rechtliche Schritte geprüft.
Konsequenzen im Ruhebereich
Die illegalen Abholzungen im Bereich Tümpelgrund, Kernzone im NLP Sächsische Schweiz, haben zur Einschränkung des waldgesetzlichen Betretungsrechts (Sperrung) aus Gründen des Waldschutzes geführt. Dadurch ist der Zugang zu acht Kletterfelsen vorübergehend nicht möglich (Verweis auf Allgemeinverfügung NLPA vom 8.6.07 siehe unten).
Wir bitten als Nationalparkverwaltung die Mitglieder des SBB und natürlich auch die nicht organisierten Wanderer und Kletterer, die Sperrung des Tümpelgrundes zu respektieren und insbesondere die in die Zukunft gerichteten Gemeinsamkeiten zu sehen. Je schneller sich die Vegetation im Tümpelgrund frei von Trittbelastung wieder erholt, umso eher sinkt die Erosionsgefahr, die letztlich ausschlaggebend für die Sperrung ist.
Zum Gesamtproblem wurden Ortsbegehungen gemeinsam mit Vertretern des SBB vorgenommen und in deren Folge eine gemeinsame Erklärung dazu veröffentlicht (siehe unten auf dieser Seite).