Die Zertifizierung als NationalparkPartner erfolgt differenziert für zunächst folgende
Kategorien:
Beherbergungsunternehmen mit Gastronomie (z. B. Hotel, Pension oder Baude mit
Restaurant oder Gaststätte)
Beherbergungsunternehmen ohne Gastronomie, lediglich Frühstücksangebot (z. B.
Hotel Garni, Frühstückspension, Herberge)
Gastronomiebetriebe ohne Übernachtungsmöglichkeit (Restaurant oder Gaststätte)
Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern mit Frühstücksangebot (mehr als 8
Betten)
Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern ohne Frühstücksangebot (mehr als 8
Betten)
Bereits 2009 können sich auch Verkehrsunternehmen aus der Nationalparkregion zertifizieren
lassen.
Ab 2010 steht die NationalparkPartnerschaft auch anderen Bereichen offen, z. B.
Freizeiteinrichtungen oder Erzeugern regionaler Produkte.