Wer kann NationalparkPartner werden?

Die Zertifizierung als NationalparkPartner erfolgt differenziert für zunächst folgende Kategorien:

  1. Beherbergungsunternehmen mit Gastronomie (z. B. Hotel, Pension oder Baude mit Restaurant oder Gaststätte)

  2. Beherbergungsunternehmen ohne Gastronomie, lediglich Frühstücksangebot (z. B. Hotel Garni, Frühstückspension, Herberge)

  3. Gastronomiebetriebe ohne Übernachtungsmöglichkeit (Restaurant oder Gaststätte)

  4. Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern mit Frühstücksangebot (mehr als 8 Betten)

  5. Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern ohne Frühstücksangebot (mehr als 8 Betten)

Bereits 2009 können sich auch Verkehrsunternehmen aus der Nationalparkregion zertifizieren lassen.

Ab 2010 steht die NationalparkPartnerschaft auch anderen Bereichen offen, z. B. Freizeiteinrichtungen oder Erzeugern regionaler Produkte.

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Antrag NLPP Gastro ohne Übernachtung (296 kByte)
Antrag NLPP Fewos ab 8 Betten ohne Frühstück (258 kByte)
Antrag NLPP Beherbung mit Gastro (290 kByte)
Antrag NLPP Beherbung ohne Gastro (289 kByte)
Antrag NLPP Fewos mit Frühstück (290 kByte)

Date: 2011-10-19 14:53