Bedingungen für die NationalparkPartnerschaft

Um NationalparkPartner zu werden bzw. dann auch zu bleiben, müssen Bewerber

  1. wichtige Grundvoraussetzungen erfüllen (siehe Grundvoraussetzungen)
  2. zu jedem der vier Schwerpunkte der Bewertungskriterien die jeweils genannte Mindestpunktzahl erreichen (siehe Bewertungskriterien und Bewerbungsunterlagen Seiten 2 bis 5),
  3. eine schriftliche Vereinbarung mit der Nationalparkverwaltung schließen, in der Rechte und Pflichten des NationalparkPartners und der Nationalparkverwaltung festgehalten sind (siehe Vereinbarung über die NationalparkPartnerschaft),
  4. als NationalparkPartner ab 2010 einen Kostenbeitrag leisten, der jährlich erhoben wird (für 2009 wird kein Kostenbeitrag fällig).

Vier Grundvoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen muss jeder Bewerber um den Titel NationalparkPartner grundsätzlich mitbringen, um auch nach außen dokumentieren zu können, dass er zur Gemeinschaft der NationalparkPartner gehört und glaubhafter Botschafter des Nationalparks Sächsische Schweiz ist.

  1. Identifikation mit der Nationalparkidee NationalparkPartner zeigen durch ihr Tun und Lassen, dass sie die Nationalparkidee aus Überzeugung durch tägliches Handeln unterstützen. „Im Nationalpark versuchen wir, das Ganze zu bewahren, alles, was da kriecht, fliegt, grast, raubt, wächst, erodiert, tropft, ausbricht und sich entwickelt. Nennen wir es je nach Einstellung Wildnis, Natur oder Ökosystem – es ist die verwickelte Gesamtheit der Prozesse, die wir schützen müssen.“ (Paul Schullery, Yellowstone- Nationalpark USA). Die ursprüngliche Nationalparkidee ist dabei so aktuell wie 1872 zur Gründung des ersten Nationalparks in den USA. Sie zielt im Kern darauf, Schätze der Natur vor Ausbeutung und Zerstörung und "zur Freude und Erbauung nachfolgender Generationen" zu schützen. Hier sollten Tiere und Pflanzen, Berge und Täler, Flüsse und Seen vollkommen sich selbst überlassen bleiben. Nationalpark bedeutet Ehrfurcht des Menschen vor der Schöpfung, ressourcenschonendes, nachhaltiges Wirtschaften. Für NationalparkPartner ist diese bald 140 Jahre alte Nationalparkidee in ihrer Konkretisierung für das Elbsandsteingebirge mit seiner einzigartigen Naturausstattung höchst aktuell und wichtiger Bestandteil der eigenen, gelebten Philosophie. NationalparkPartner wissen, welchen Schatz sie mit dem einzigen sächsischen Nationalpark vor der Haustür haben, verfügen sie mit ihm doch über ein exklusives Alleinstellungsmerkmal mit nationaler und internationaler Strahlkraft. NationalparkPartner sind Botschafter des Nationalparks Sächsische Schweiz. Sie kennen das Nationalparkprogramm. Sie tragen das Anliegen des Nationalparks mit, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Elbsandsteingebirges, seine Pflanzen und Tiere mit ihren Lebensräumen dauerhaft zu sichern und gleichzeitig intensives Naturerleben zu ermöglichen, mit und vermitteln es ihren Gästen.
  2. Klassifizierung innerhalb von zwei Jahren Bei Beherbergungsbetrieben ist zur Sicherung der touristischen „Basisqualität“ eine Klassifizierung des Bewerbers nach dem System der Deutschen Hotelklassifizierung oder der Deutschen Klassifizierung von Gasthäusern, Gasthöfen oder Pensionen (DEHOGA) erforderlich. Für Vermieter von Ferienwohnungen, -häusern bzw. Gästezimmern ist eine Klassifizierung nach dem System der DTV-Klassifizierung (Deutscher Tourismusverband e.V.) Voraussetzung für die Zertifizierung als NationalparkPartner. Bewerber haben spätestens zwei Jahre nach ihrer Ernennung zum NationalparkPartner nachzuweisen, dass sie nach dem jeweiligen Standard klassifiziert sind. Bewerber, die Herbergen, Bauden oder Hütten betreiben, auf die sich die genannten Klassifizierungssysteme nicht anwenden lassen, sind aufgefordert, einen eigenen Zertifizierungs- und Überprüfungsmodus zur Sicherung der touristischen Basisqualität einzurichten und diesen mit der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz und dem Tourismusverband Sächsische Schweiz e. V. abzustimmen. Sie haben spätestens zwei Jahre nach ihrer Ernennung zum NationalparkPartner nachzuweisen, dass sie eine Zertifizierung nach diesem Modus erfolgreich durchlaufen haben. Unabhängig von der Klassifizierung verpflichten sich alle NationalparkPartner zur Einhaltung wichtiger Voraussetzungen für die Zufriedenheit der Gäste, vor allem im Hinblick auf Sauberkeit, Ambiente und Serviceorientierung.
  3. Ordnungsgemäße, den gesetzlichen Regelungen und dem Stand der Technik entsprechende Abwasserentsorgung
  4. Ordnungsgemäße den gesetzlichen Regelungen und dem Stand der Technik entsprechende Abfalltrennung und –entsorgung Bewertungskriterien zu vier Schwerpunkten Weiter muss jeder Bewerber sein Angebot an einem Kriterienkatalog messen lassen, der von der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz in Zusammenarbeit mit dem DEHOGA Regionalverband Sächsische Schweiz e. V., dem Tourismusverband Sächsische Schweiz e. V., dem ILE-Regionalmanagement Sächsische Schweiz, dem Nationalparkzentrum Sächsische Schweiz und Betrieben aus der Nationalparkregion entwickelt wurde. Dieser umfasst vier thematische Schwerpunkte, zu denen NationalparkPartner einen ganz besonderen Beitrag leisten:
  1. Nationalparkspezifisches Wohlbefinden der Gäste
  2. Nationalparkspezifische Information der Gäste
  3. Umweltfreundliches Wirtschaften
  4. Beitrag zu regionalen Wirtschaftskreisläufen

Der Kriterienkatalog zu den vier Schwerpunkten ist im Einzelnen den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen (siehe Bewerbungsunterlagen, Seiten 2 bis 5).

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Antrag NLPP Fewos ab 8 Betten ohne Frühstück (258 kByte)
Antrag NLPP Beherbung mit Gastro (290 kByte)
Antrag NLPP Beherbung ohne Gastro (289 kByte)
Antrag NLPP Fewos mit Frühstück (290 kByte)
Antrag NLPP Gastro ohne Übernachtung (296 kByte)

Date: 2009-02-03 23:47