Um NationalparkPartner zu werden bzw. dann auch zu bleiben, müssen Bewerber
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wichtige Grundvoraussetzungen erfüllen (siehe Grundvoraussetzungen)
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zu jedem der vier Schwerpunkte der Bewertungskriterien die jeweils genannte
Mindestpunktzahl erreichen (siehe Bewertungskriterien und Bewerbungsunterlagen
Seiten 2 bis 5),
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eine schriftliche Vereinbarung mit der Nationalparkverwaltung schließen, in der
Rechte und Pflichten des NationalparkPartners und der Nationalparkverwaltung
festgehalten sind (siehe Vereinbarung über die NationalparkPartnerschaft),
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als NationalparkPartner ab 2010 einen Kostenbeitrag leisten, der jährlich erhoben
wird (für 2009 wird kein Kostenbeitrag fällig).
Vier Grundvoraussetzungen
Folgende Voraussetzungen muss jeder Bewerber um den Titel NationalparkPartner grundsätzlich
mitbringen, um auch nach außen dokumentieren zu können, dass er zur Gemeinschaft der
NationalparkPartner gehört und glaubhafter Botschafter des Nationalparks Sächsische
Schweiz ist.
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Identifikation mit der Nationalparkidee
NationalparkPartner zeigen durch ihr Tun und Lassen, dass sie die Nationalparkidee aus Überzeugung
durch tägliches Handeln unterstützen. „Im Nationalpark versuchen wir, das Ganze zu
bewahren, alles, was da kriecht, fliegt, grast, raubt, wächst, erodiert, tropft, ausbricht und sich
entwickelt. Nennen wir es je nach Einstellung Wildnis, Natur oder Ökosystem – es ist die verwickelte
Gesamtheit der Prozesse, die wir schützen müssen.“ (Paul Schullery, Yellowstone-
Nationalpark USA).
Die ursprüngliche Nationalparkidee ist dabei so aktuell wie 1872 zur Gründung des ersten Nationalparks
in den USA. Sie zielt im Kern darauf, Schätze der Natur vor Ausbeutung und Zerstörung
und "zur Freude und Erbauung nachfolgender Generationen" zu schützen. Hier sollten
Tiere und Pflanzen, Berge und Täler, Flüsse und Seen vollkommen sich selbst überlassen
bleiben. Nationalpark bedeutet Ehrfurcht des Menschen vor der Schöpfung, ressourcenschonendes,
nachhaltiges Wirtschaften.
Für NationalparkPartner ist diese bald 140 Jahre alte Nationalparkidee in ihrer Konkretisierung
für das Elbsandsteingebirge mit seiner einzigartigen Naturausstattung höchst aktuell und wichtiger
Bestandteil der eigenen, gelebten Philosophie.
NationalparkPartner wissen, welchen Schatz sie mit dem einzigen sächsischen Nationalpark
vor der Haustür haben, verfügen sie mit ihm doch über ein exklusives Alleinstellungsmerkmal
mit nationaler und internationaler Strahlkraft. NationalparkPartner sind Botschafter des Nationalparks
Sächsische Schweiz.
Sie kennen das Nationalparkprogramm. Sie tragen das Anliegen des Nationalparks mit, die
Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Elbsandsteingebirges, seine Pflanzen und Tiere mit ihren
Lebensräumen dauerhaft zu sichern und gleichzeitig intensives Naturerleben zu ermöglichen,
mit und vermitteln es ihren Gästen.
- Klassifizierung innerhalb von zwei Jahren
Bei Beherbergungsbetrieben ist zur Sicherung der touristischen „Basisqualität“ eine Klassifizierung
des Bewerbers nach dem System der Deutschen Hotelklassifizierung oder der Deutschen
Klassifizierung von Gasthäusern, Gasthöfen oder Pensionen (DEHOGA) erforderlich.
Für Vermieter von Ferienwohnungen, -häusern bzw. Gästezimmern ist eine Klassifizierung
nach dem System der DTV-Klassifizierung (Deutscher Tourismusverband e.V.) Voraussetzung
für die Zertifizierung als NationalparkPartner.
Bewerber haben spätestens zwei Jahre nach ihrer Ernennung zum NationalparkPartner nachzuweisen,
dass sie nach dem jeweiligen Standard klassifiziert sind.
Bewerber, die Herbergen, Bauden oder Hütten betreiben, auf die sich die genannten Klassifizierungssysteme
nicht anwenden lassen, sind aufgefordert, einen eigenen Zertifizierungs- und
Überprüfungsmodus zur Sicherung der touristischen Basisqualität einzurichten und diesen mit
der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz und dem Tourismusverband Sächsische
Schweiz e. V. abzustimmen. Sie haben spätestens zwei Jahre nach ihrer Ernennung zum NationalparkPartner
nachzuweisen, dass sie eine Zertifizierung nach diesem Modus erfolgreich
durchlaufen haben.
Unabhängig von der Klassifizierung verpflichten sich alle NationalparkPartner zur Einhaltung
wichtiger Voraussetzungen für die Zufriedenheit der Gäste, vor allem im Hinblick auf Sauberkeit,
Ambiente und Serviceorientierung.
- Ordnungsgemäße, den gesetzlichen Regelungen und dem Stand der Technik
entsprechende Abwasserentsorgung
- Ordnungsgemäße den gesetzlichen Regelungen und dem Stand der Technik
entsprechende Abfalltrennung und –entsorgung
Bewertungskriterien zu vier Schwerpunkten
Weiter muss jeder Bewerber sein Angebot an einem Kriterienkatalog messen lassen, der von
der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz in Zusammenarbeit mit dem DEHOGA Regionalverband
Sächsische Schweiz e. V., dem Tourismusverband Sächsische Schweiz e. V., dem
ILE-Regionalmanagement Sächsische Schweiz, dem Nationalparkzentrum Sächsische
Schweiz und Betrieben aus der Nationalparkregion entwickelt wurde. Dieser umfasst vier thematische Schwerpunkte, zu denen NationalparkPartner einen ganz besonderen Beitrag leisten:
- Nationalparkspezifisches Wohlbefinden der Gäste
- Nationalparkspezifische Information der Gäste
- Umweltfreundliches Wirtschaften
- Beitrag zu regionalen Wirtschaftskreisläufen
Der Kriterienkatalog zu den vier Schwerpunkten ist im Einzelnen den Bewerbungsunterlagen
zu entnehmen (siehe Bewerbungsunterlagen, Seiten 2 bis 5).