Das Waldbrandeichhörnchen - Was bedeuten die Warnstufen?

Waldbrände im Nationalpark?

Verheerende Waldbrände kennen wir zumeist aus den Medien. Doch es brennt nicht nur in Australien, Malaysia oder Portugal. Auch in Sachsen brannten in den letzten Jahren große Waldflächen nieder. 1992 bedrohten die Flammen die Stadt Weißwasser und vernichteten ca. 1.200 ha Wald.


In der Nationalparkregion gibt es jedes Jahr dutzende Waldbrände, die meist durch Unachtsamkeit ausgelöst werden.


Das Löschen eines Bodenfeuers im Nationalpark ist bei unseren Geländeverhältnissen extrem schwierig und verursacht hohe Kosten. Denn viele Einsatzorte sind für die Feuerwehr nur per Hubschrauber zu erreichen und müssen oft noch Tage nach dem Brand überwacht werden.


Waldbrand am Wildschützensteig (2003)
Foto: Wolfgang Langer





Vorbeugendes Verhalten gefragt!

  • Kein Müll in den Wald - durch das gebündelte Sonnenlicht eines achtlos weggeworfenen Glases entsteht schnell ein Brand

  • Rauchen Sie nicht!

  • Kein Feuer im Wald außerhalb zugelassener Feuerstellen!

Keine Warnstufe

Grundsätzlich gilt unabhängig von der Warnstufe über das gesamte Jahr:
  • Kein offenes Feuer im Wald!
  • Das bezieht sich auch auf das Rauchen!

Warnstufe eins
Waldbrandgefahr

In der Nationalparkregion besteht Rufbereitschaft des Waldbranddienstes von 10:00 - 18:00 Uhr (MESZ).

Warnstufe zwei
Erhöhte
Waldbrandgefahr

Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr ist die Rufbereitschaft von 10:00 bis 19:00 Uhr (MESZ) gegeben.

Warnstufe drei
Hohe
Waldbrandgefahr

In der Nationalparkregion die höchste Waldbrandwarnstufe.

Die Rufbereitschaft des Waldbranddienstes ist von 10:00 bis 20:00 Uhr (MESZ) verlängert.

Was im Nationalpark immer gilt - Wegegebot - gilt jetzt auch im Landschaftsschutzgebiet:

Waldbesucher dürfen öffentliche Wege nicht verlassen.


 

Warnstufe vier
Sehr hohe
Waldbrandgefahr

Die Warnstufe vier wird in besonders waldbrandgefährdeten Gebieten (z.B. Kieferngebiete Ostsachsens) ausgerufen, in der Nationalparkregion jedoch nicht.

  • Auf Straßen und Parkplätzen in und an
    Wäldern besteht Parkverbot.
  • Streifendienste und Flugüberwachung in feuergefährdeten Gebieten
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Date: 2007-04-05 13:05