Höhlen
… sind natürlich entstandene unterirdische Hohlräume ohne (oder mit stark reduziertem) Tageslichteinfall und ausgeglichenem Innenklima.
In Sachsen kommen sie überwiegend in Silikatgestein (Sandstein, Granit) mit Schwerpunkt in der Sächsischen Schweiz vor.
Nicht touristisch erschlossene Höhlen sind in Verbindung mit offenen Felsbildungen nach dem Sächsischen Naturschutzgesetz (§ 26) besonders geschützte Biotope, in denen alle Maßnahmen, die zu ihrer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung führen können, verboten sind.
Nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sind sie Lebensraumtyp zur Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt.
Mit seiner einzigartigen Stabilität und seiner einfachen Nahrungskette stellt die Höhle fast den Idealfall eines in sich abgeschlossenen natürlichen Ökosystems dar.
Stollen
… sind durch Bergbautätigkeit entstandene, nicht mehr genutzte unterirdische Hohlräume, für den Artenschutz (insbesondere Fledermäuse) bedeutsam und daher gleichfalls besonders geschützte Biotope.