Freiübernachten

Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz:


Im Landschaftsschutzgebiet ist Übernachten im Freien (nicht Zelten!) grundsätzlich gestattet. Ausnahmen gibt es allerdings in Naturschutzgebieten, wie dem NSG Pfaffenstein. Hier ist sowohl das Zelten als auch das Übernachten unter freiem Himmel untersagt. Die Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Pfaffenstein finden sie hier.


Nationalpark:


An insgesamt 57 Freiübernachtungsstellen (Boofen) im hinteren Teil und einer im vorderen Teil des Nationalparks ist es möglich, im Freien zu übernachten. Dabei ist es grundsätzlich verboten, Feuer zu machen. Rücksichtsvolles Verhalten gegenüber der sensiblen Natur ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass diese aus der Bergsteigertradition herrührende Besonderheit des Sächsischen Nationalparks auch in Zukunft weiterhin fortbestehen kann. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, leider aber nicht für jedermann...

Eine Liste der zugelassenen Boofen wurde am 12. August 2002 mit der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den Pflege- und Entwicklungsplan für den Nationalpark Sächsische Schweiz/ Teil Bergsportkonzeption, Abschnitt Freiübernachtung, veröffentlicht. Sie finden diese hier: Bergsportkonzeption Teil 1: Freiübernachtung

Wir wünschen Ihnen ein intensives und unvergessliches Naturerlebnis!

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Freiübernachtungsstellen, Karte (155 kByte)
Freiübernachtungsstellen im Nationalpark (19 kByte)

Datum: 2009-02-18 12:43