Klettern und Naturschutz

Klettern und Naturschutz in der Sächsischen Schweiz – ein kleiner Rückblick

1850

Beginn von Erhaltungsmaßnahmen an einzelnen Felsen (1850 Tiedge-stein, 1926 Lamm, 1932 Lokomotive, ab 1946 Barbarine)

1896

Sperrung des Rauschensteins
„Der Rauschenstein bei Schmilka, früher ein von rüstigen Bergsteigern gern besuchter Punkt, wurde in Rücksicht auf forstwirtschaftliche Interessen unzugänglich gemacht; auch die herrliche Aussicht über den Schneeberger Löchern ist infolge des Verfalls der Brücken nicht mehr zu gewinnen.“

(Theodor Schäfer: „Touristenführer durch die Sächsische Schweiz und die angrenzenden Gebiete“, 5. Auflage)

1899

Sperrung des Honigsteins

„Die Begehung des Honigsteins bei Rathen … wurde aus forstwirtschaft-lichen Gründen verboten und ebenso ein interessantes Stück des Knotenweges (Rathen – Hohnstein) abgesperrt. … Wir bedauern diese Maßregeln, finden sie aber andererseits erklärlich; ist doch ein großer Teil des Publikums zu bequem – mitunter auch zu feig – von dem Rechte Gebrauch zu machen, das einem jeden zusteht: Die Natur zu schützen gegen die, welche sie aus Mutwillen oder Gedankenlosigkeit gefährden! Wegegebote für solche Gebiete, in denen die Möglichkeit einer unausgesetzten Überwachung seitens des Forstpersonals sehr erschwert ist, sind dann die unvermeidliche Folge.“

(Theodor Schäfer: „Touristenführer durch die Sächsische Schweiz und die angrenzenden Gebiete“, 6. Auflage)

1907

Sperrungen im Rathener Gebiet (Lokomotive, Talwächter, Feld- und Honigsteine, Schwedenlöcher, Gründe im Basteigebiet und zwischen Rathen und Wehlen) und drohendes „Kletterverbot für die Sächsische Schweiz“

1908

Vorschlag von Rudolf Fehrmann zur Anlage von Zugangspfaden zu Kletterfelsen (Kleine Gans, Falkenstein, Fluchtwand im Schmilkaer Gebiet) und Appell zum naturverträglichen Klettern

(Rudolf Fehrmann: „Der Klettersport und das Kletterverbot in der Sächsischen Schweiz“ in „Ueber Berg und Thal“, Band 8, Jahrgang 31, Nr. 1, 1908)


(Gustav Kirsten: „Der Klettersport und das Kletterverbot“ in „Ueber Berg und Thal“, Band 8, Jahrgang 31, Nr. 3, 1908)

1909

Petition an die zuständige Forstbehörde zur Freigabe von Kletter-felsenzugängen; Aufhebung der Sperrungen von Lokomotive, Gans, Talwächter und Mönch

1910

Fixierung des Verzichtes auf die Anwendung künstlicher Hilfsmittel beim Klettern mit der Begründung des sportlich fairen Kletterns u n d des Naturschutzes (Grundsatz der Sächsischen Kletterregeln)

"Alle künstlichen Hilfsmittel sind zu verwerfen; auszunehmen sind nur Abseilen beim Abstieg und der Gebrauch von Kletterschuhen (soweit man diese überhaupt dazu rechnen will). Künstliches Hilfsmittel ist die zwischen Mensch und Fels beim Ersteigungsangriffe eingeführte Hilfsgröße, zu dem Zwecke benützt, die Überwindung der Schwerkraft zu ermöglichen oder zu erleichtern".


(Arymund Fehrmann: "Neue Klettertouren in der Sächsischen Schweiz seit dem Jahre 1908", Taschenbuch "Bergheil", 1911)

1910

Der letzte in der Sächsischen Schweiz horstende Uhu wurde von einem Bergsteiger „mit dem Revolver niedergeknallt“.


(Rudolf Zimmermann: „Der Wanderfalke in Sachsen“, 1923)

1910

„Unserem Gesamtvorstande lag die Beschwerde eines Rathener Herrn (Anm: des schwedischen Vizekonsuls Kürsten) vor, wonach an einem einzi-gen Tag zwölf Flaschen vom Talwächter aus in sein Grundstück geworfen worden sind, außer Konservenbüchsen und anderem Abfall.“


(Dr. R.-A. Weise: Offener Brief an alle Kletterer in „Über Berg und Thal“, Band 9, Jahrgang 33, Nr. 11, 1910)

1913

Rudolf Fehrmann propagiert in der Neuauflage des Kletterführers den schonenden Umgang mit der Natur

1913

Verhandlungen des 1911 gegründeten Sächsischen Bergsteigerbundes (SBB) mit der Forstverwaltung über die weitere Rücknahme von Sperrungen

1917

Kletterverbot in der Sächsischen Schweiz: "Anlaß zu dem Verbote geben die Klagen über Beschädigung der Schonungen in der Umgebung der Felsen, besonders aber die zunehmenden Unglücksfälle beim Klettern.“ - Die Aufhebung erfolgte erst 1919.

1919

Klettersteige im Rathener Gebiet sind fast fertig gestellt

1920

Bildung einer „Schutzwehr der Berge“ (Ordnung schaffen und halten); 1922 fordern zwei Flugblätter von den Besuchern "Achtung der Natur und menschliches Betragen"

1929

Vorschlag zur Unterschutzstellung der Hinteren Sächsischen Schweiz (Zeughausgebiet) als Naturschutzgebiet durch den Gebirgsverein für die Sächsische Schweiz

1930

Aufruf des SBB "An alle Kletterer!" zum Schutz sensibler Klettersteige und Wege


("Bergwacht - Mitteilungen")

1933

Kurt Schmiedgen (1. Vorsitzender des SBB): „die Zustände im Rathener Gebiet unhaltbar...“

1934

Willy Ehrlich fordert einen eigenen Begehungsdienst in Klettergebieten

1934

Verordnung, die das Betreten der Wälder zur Nachtzeit „außerhalb der zum allgemeinen Gebrauche bestimmten Wege“ in Sachsen verbietet („Waldsperre“)

1938

Ausweisung des Naturschutzgebietes Bastei und erneute Sperrung großer Gebietsteile im Rathener Gebiet

im gleichen Jahr Auflockerung des Kletterverbotes durch die Landes-forstverwaltung und Zulassung einzelner Klettergipfel (Wehltürme, Wehlnadel, Kleine Gans, Raaber Turm und Säule, Eule, Höllenhundspitze, Amselspitze, Vexierturm)


1953

Gründung einer Naturschutzgruppe bei Empor Dresden-Löbtau

1954

beginnende Erosionssanierung in Felsgebieten und Bau von Kletter-zugängen

1979

Beginn der Felssanierung an ausgewählten Kletterwegen

1979

Beginn der Aktion „Sauberes Gebirge“ (Bergsteiger sammeln Müll)

1981

Überarbeitung des Kletter-Regelwerkes unter Berücksichtigung der Naturschutzbelange

1986

Bergsteiger nehmen an der Einsetzung einer Landschaftsschutzgebiets-Inspektion aktiv teil; weit über hundert ehrenamtliche Naturschutzhelfer melden sich zur Mitarbeit

1987-

1999

über 130 Arbeitseinsätze mit Bergsteigern und Freiwilligen zur Sanierung von Erosionsschäden und zum Bau von Zugängen

1990

die ausdrückliche Fixierung des Bergsports in der Nationalpark-Verordnung („Mit der Festsetzung zum Nationalpark wird bezweckt, … im Gebiet ... Bergsport zu ermöglichen, soweit es der Schutzzweck erlaubt.“) stellt in dieser Form ein Novum dar

1990

Etablierung einer Umweltgruppe (Sächsische-Schweiz-Initiative) im wieder gegründeten SBB

1992

Sächsisches Naturschutzgesetz: „Unberührt bleibt die Zulässigkeit des Felskletterns im Sächsischen Elbsandsteingebirge ... in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang.“

1997

Gemeinsames Positionspapier „Zukunftsfähiger Bergsport im Nationalpark Sächsische Schweiz"

2001

Neufassung der Sächsischen Kletterregeln

2003

Abschluss einer Bergsportkonzeption für den Nationalpark Sächsische Schweiz (mit 19 neu zugelassenen Klettergipfeln bei gleichzeitig 12 Gipfelsperrungen)


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Date: 2006-09-05 21:56