Neben den bereits bestehenden und im Gelände ausgewiesenen Sperrungen sind folgende Klettergipfel aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes für den Klettersport zusätzlich zeitlich gesperrt:
Rathener Gebiet
Nr. 15 Adolf-Hermann-Fels
(voraussichtlich bis Ende Juni 2012)
Nr. 119 Totenkirchl und Nr. 120 Amselgrundturm
(bis 15.08.2012)
Brandgebiet
Nr. 83 Promon und Nr. 71 Forstgrabenwand
(bis 15.08.2012)
Gebiet der Steine
Nr. 69 Zwillinge
(voraussichtlich bis Ende Juni 2012)
Schrammsteingebiet
Nr. 69
Hoher Torstein Ostseite vom Klettergipfel „Hoher Torstein“ (zwischen „Nordweg“ und „Schartenweg“) sowie die zwei Boofen in der Ostseite am Torstein (voraussichtlich bis Ende Juni 2012)
Schmilkaer Gebiet
Nr. 104 Wurzelkopf sowie der Kletterzugang zwischen dem Wanderweg Wurzelweg und dem Klettergipfel Kleiner Gratturm (voraussichtlich bis Ende Juni 2012)
Affensteingebiet
Nr. 113 Siegfried Verlängerung der regelmäßigen Sperrzeit (15.02. bis 01.04. eines jeden Jahres) voraussichtlich bis Ende Juni 2012
Großer Zschand
Nr. 10 Goldsteighorn
(voraussichtlich bis Ende Juni 2012)
Der Kletterzugang zwischen den Richterschlüchten und dem Klettergipfel Jortanshorn kann ruhig und zügig begangen werden.
An den Kletterfelsen Unterer Hickelturm (Nr. 57), Vorderer Hickelturm (Nr. 58), Langes Horn (Nr. 59) und Hinterer Hickelturm (Nr. 60) wurde die nach der Bergsportkonzeption bestehende dauerhafte zeitliche Sperrung (bis jeweils 01.04. des Jahres) bis voraussichtlich Ende Juni 2012 verlängert.
Der Kletterzugang in Richtung Zeichengrund kann ruhig und zügig begangen werden.
In allen Fällen sind Horstschutzzonen im Gelände ausgewiesen.