Der Naturschutz setzte in der Sächsischen Schweiz aus heutiger Sicht recht spät ein. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts begannen sich erste Gedanken und Maßnahmen zum Erhalt der Landschaft zu regen. Neben ersten Erhaltungsmaßnahmen an Einzelfelsen (z.B. 1850 Tiedgestein) und verschiedenen Protesten gegen den Bau geplanter Bergbahnen (1880, 1896, 1902, 1911) waren es vor allem die großen Sandsteinbrüche im Elbtal, die aufgrund ihrer großflächigen Landschaftszerstörung Anlass für Naturschutzbestrebungen darstellten.
Frühzeitig, noch vor dem ersten Weltkrieg (1912) wurde ein erstes flächenhaftes Naturschutzgebiet im Cãnon des Polenztales ausgewiesen. Für die nächsten zwei Jahrzehnte waren es vor allem der Landesverein Sächsischer Heimatschutz (ab 1908) und der 1910 gegründete Verein zum Schutze der Sächsischen Schweiz, die durch eine Vielzahl von Publikationen und konkrete Schutzmaßnahmen den Naturschutz in der Sächsischen Schweiz repräsentierten.
"Es gibt kaum ein Gebirge Deutschlands, daß in so mannigfaltiger Form die schöpferische Tätigkeit des Wassers zeigt wie unser Elbsandsteingebirge. ... - eine Gebirgswelt, die Wildes und Liebliches auf engem Raume vereint, ein Stück Heimaterde, das wert wäre, als einziger großer Naturschutzpark gehegt zu werden." P.Wagner 1931
1938 wurden dann das Naturschutzgebiet (NSG) Bastei (785 ha) und 1940 das NSG Polenztal (91 ha) ausgewiesen. Ende 1953 kam es in Vorbereitung eines Naturschutzgesetzes zur Diskussion um die Ausweisung eines Nationalparkes Sächsische Schweiz und es begannen Vorarbeiten für eine Unterschutzstellung.
Im Mai 1954 wurde in Bad Schandau bei einer Zusammenkunft von Staatlichen Behörden und Fachleuten die Errichtung eines Nationalparkes vorgeschlagen, was allerdings an der damaligen Regierung scheiterte. 1956 erfolgte ersatzweise die Ausweisung der Sächsischen Schweiz als Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit einer Fläche von 36 800 ha.
Das Landschaftsschutzgebiet umfasste die gesamte Kulturlandschaft Sächsische Schweiz (58% Wald, 18% Acker, 15% Grünland, 1,5% Gewässer und 7,5% Siedlungen/Straßen) mit etwa 30 zumeist dörflichen Siedlungen und ca. 30 000 Einwohnern.
Die 1961 erfolgte Ausweisung von weiteren Naturschutzgebieten (Großer Win-
terberg/Zschand, Kirnitzschklamm und Zechnigleiten) mit insgesamt 1033 ha stellte einen weiteren wichtigen Schritt im Naturschutz der Sächsischen Schweiz dar.
Für die nächsten drei Jahrzehnte wurde die Naturschutzarbeit im Wesentlichen durch engagierte ehrenamtliche Helfer auf einem guten fachlichen Niveau getragen, der es in einzelnen Fällen erfolgreich gelang Schaden vom Gebiet abzuhalten. Eine herausragende Rolle nahm dabei der langjährige Kreisnaturschutzbeauftrage des Kreises Sebnitz Dietrich Graf ein. Als wesentliche Probleme jener Zeit seien genannt:
- Besucherlenkung des immer stärker werdenden Wandertourismus, sowie die sportliche Nutzung der Sächsischen Schweiz, z.B. Bergsport, Orientierungslauf und Kanusport
- Erosionsschäden in den steilhängigen Wald-Felsgebieten größeren Ausmaßes (Tourismus)
- intensive Landnutzung (Forst- und Landwirtschaft) und damit verbundener drastischer Artenrückgang
- zunehmende Vermüllung im Siedlungsraum
- Zersiedlung und Verbauung der Landschaft, z.B. Wochenendhäuser
- zunehmende Abwasserbelastung und Verschmutzung von Bächen
Der 1978 beschlossene Landschaftspflegeplan für die Sächsische Schweiz definierte dann Ziele für die Entwicklung, Gestaltung und Pflege des Landschaftsschutzgebietes und erklärte diese für verbindlich.
Aufgrund einer zunehmenden Diskrepanz zwischen Schutz und Nutzung erfolgte ab 1985 der Aufbau einer hauptamtlichen Naturschutzverwaltung, die ab 1987 als "LSG-Inspektion Sächsische Schweiz" für die Umsetzung der Naturschutzaufgaben zuständig war.
Mit der im Herbst 1989 in Ostdeutschland eingeleiteten politischen Wende wurde die Durchführung eines im Folgejahr beschlossenen Nationalpark-Programmes möglich. In einem Zeitraum von nur vier Monaten wurden in der Sächsischen Schweiz die zwei großen, siedlungsmäßig kaum erschlossenen Fels-Waldgebiete mit einer Fläche von 9300 ha als Nationalpark ausgewiesen. Damit verbunden war die Aufwertung der verbleibenden Fläche des Landschaftsschutzgebietes (27500 ha) als Kulturlandschaft.
Die Sächsische Schweiz findet ihr Pendant im Böhmischen Anteil des Elbsandsteingebirges, der seit 1972 als Landschaftsschutzgebiet "Labske piskovce" (28750 ha) unter Schutz steht und im Nationalpark Böhmische Schweiz (7900 ha) der seit dem Jahre 2000 besteht.