Rechtsgrundlagen für die Nationalparkregion Sächsische Schweiz
Gemäß § 15 Abs. 5 und 5 SächsNatSchG und § 14 Abs. 2 NLPR-VO wurde/wird durch die Nationalparkverwaltung eine Pflege- und Entwicklungsplanung mit folgenden Teilen erstellt und fortgeschrieben:
für den Nationalpark:
für das Landschaftsschutzgebiet:
- Besucherkonzeption
- Bergsportkonzeption