Wegekonzeption

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den Pflege- und Entwicklungsplan für den Nationalpark Sächsische Schweiz, Teil Wegekonzeption, Az.: 63-8842.20/9 vom 12. Februar 2001

Gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung über die Festsetzung des Nationalparkes Sächsische Schweiz vom 12. September 1990 (GBl. Sonderdruck Nr. 1470) in Verbindung mit § 43 Abs. 3 Nr. 1 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) hat die Nationalparkverwaltung als Teil der Pflege- und Entwicklungsplanung für den Nationalpark Sächsische Schweiz (NLP) eine Wegekonzeption erstellt. Die Wegekonzeption wurde in Übereinstimmung mit den Anliegergemeinden des NLP, dem Tourismusverband Sächsische Schweiz, den sächsischen Wander- und Bergsportverbänden, den anerkannten Naturschutzverbänden und der Forstverwaltung erarbeitet. Besucher des Nationalparkes Sächsische Schweiz sollen Natur und Landschaft intensiv erleben können. Gleichzeitig muss die Naturausstattung dauerhaft geschützt werden. Dazu werden Besucher auf geeigneten Wegen geleitet.

1 Grundsätze

1.1 Der NLP darf gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 11 Nationalpark-VO auf „ausgewiesenen Wegen und touristisch erschlossene Stiegen und Plätze“ betreten werden. Als solche gelten:

  • in der Kernzone alle im Gelände gekennzeichneten Wanderwege, Bergpfade und Kletterzugänge
  • außerhalb der Kernzone alle im Gelände vorhandenen (gekennzeichneten und nicht gekennzeichneten) Wege, soweit sie nicht ausdrücklich gesperrt sind. Außerhalb dieser Wege ist ein Betreten des NLP nicht gestattet. Die Kernzone auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 Nationalpark-VO ist im Gelände ausgewiesen.

1.2 Die unter 1.1 genannten Wege haben vorrangig folgende Funktionen:

  • Wanderwege: Erschließung für Wanderer und Spaziergänger
  • Bergpfade: Erschließung für versierte Bergwanderer
  • Kletterzugänge: Erschließung für Bergsteiger, Zugang zu Kletterfelsen

Die Wege besitzen einen ihrer Funktion entsprechenden Zustand und Unterhaltungsgrad.

1.3 Die Wege werden von der Nationalparkverwaltung gekennzeichnet:

  • für Wanderwege: Wegweiser (grün mit weißer Schrift) und/oder farbige Wegemarken (Strich- oder Punktmarkierung)
  • für Bergpfade: Sondermarkierung (grüner Pfeil auf grauem Untergrund)
  • für Kletterzugänge: Sondermarkierung (schwarzer Pfeil auf weißem Untergrund)
  • für gesperrte Wege Flächen: Sondermarkierung (schwarzes Andreaskreuz auf weißem Grund)

2 Wegeverzeichnis

2.1 Die Kernzone des NLP darf auf folgenden gekennzeichneten Wanderwege betreten werden:

a) im NLP-Teil Vordere Sächsische Schweiz

  • Weg über den Schwarzen Berg bei Stadt Wehlen
  • Basteiweg, Gansweg, Schwedenlöcher, Amselgrund, Pionierweg, Knotenweg (zwischen Pionierweg und Koppelsgrund) im Rathener Gebiet
  • Polenztalweg, Neuweg, Schulzengrund, Halbenweg, Hocksteinweg und Wolfsschlucht, Brandstraße und Brandstufen, Forstgrabenweg, Tiefer Grund, Waitzdorfer Dorfgrund, Ochelweg im Bereich Hohnstein und Porschdorf

b) im NLP-Teil Hintere Sächsische Schweiz

  • Winterbergstraße, Müllerwiesenweg, Fremdenweg, Bergsteig, Weiberfähre im Bereich Großer Winterberg
  • Roßsteig, Heringsloch, Richterschlüchte (Umverlegung zwischen Katzstein und Krinitzgrab), Großer Zschand bis Abzweig Hickelschlüchte, Reitsteig, Hickel-schlüchte im Bereich Kleiner und Großer Zschand
  • Treppengrund, Dreiwinkelgrund, Stimmersdorfer Weg, Königsjagdweg im Bereich Thorwald/Raumberg
  • Kirnitzschklammweg, Hermannseck, Reißergrund im Hinterhersdorfer Gebiet.

2.2 Die Kernzone des NLP darf auf folgenden gekennzeichneten Bergpfaden betreten werden:

a) im NLP-Teil Vordere Sächsische Schweiz

  • Verbindung vom Schwarzbergweg zum Griesgrund, Griesgrund, Alter Basteiweg im Gebiet Stadt Wehlen/Rathen

b) im NLP-Teil Hintere Sächsische Schweiz

  • Hintergründel, Westelschlüchte (oberer Teil), Gehackter Weg (zwischen Westelschlüchte und Kleinem Kuhstall), Verbindung zwischen Kleinem Kuhstall und Roßsteig im Kleinen Zschand
  • Goldsteig, Weberschlüchte (bis Webergrotte) im Bereich Großer Zschand
  • Verbindung zwischen Lindengründel, Luchsstein und Brückengrund.

2.3 Die in der Kernzone des NLP gekennzeichneten Kletterzugänge führen zu den von den Naturschutzbehörden zugelassenen Kletterfelsen und Kletterwegen. Eine Übersicht dazu kann bei der Nationalparkverwaltung angefordert werden.

3 Aktualisierung

Die Wegekonzeption kann im Einvernehmen mit den oben genannten Partnern geändert und fortgeschrieben werden.

Dresden, 12. Februar 2001

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Simpfendörfer Ministerialdirigent

 

Downloads:

Wegekonzeption Bekanntmachung

Mitteilung des SBB zum Abschluss der Verhandlungen zu den Wanderwegen

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