Rechtsgrundlagen

Der Nationalpark ist so zu verwalten und zu entwickeln, dass er vorrangig den Erfordernissen des Naturschutzes dient. Im Rahmen des Schutzzweckes trägt er bei zum Naturerlebnis der Bevölkerung, der naturkundlichen Bildung und der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung. Damit leistet er zugleich einen Beitrag zur Strukturförderung in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz und zu einer nachhaltigen grenzüberschreitenden Entwicklung mit der Böhmischen Schweiz.

Downloads zu den Rechtsgrundlagen finden Sie hier:


Titel Nationalparkprogramm

Nationalparkprogramm inklusive Anlagen (auch als Broschüre erhältlich – siehe Bild links)

 

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