Nationalparkregion

Landschaftsschutzgebiet und Nationalpark – Eine gelungene Verbindung von Natur und Kultur

Kaiserkrone

Kaiserkrone und umliegende Kulturlandschaft / Foto: Archiv Nationalparkverwaltung, F. Richter

Die Sächsische Schweiz ist eine Landschaft mit Charakter. Sie wird unverwechselbar durch die Mannigfaltigkeit und Gegensätzlichkeit der Formen des Quadersandsteins und der durch menschliche Nutzung angepassten Verteilung von Wald und Offenland. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts gab es für diesen schwer zugänglichen und damit wirtschaftlich uninteressanten Landstrich nicht einmal einen eigenen Namen. Die wenigen Besucher empfanden das Gebiet als bedrohlich und eher abschreckend. Mit der Wende zum 19. Jahrhundert begann unter dem Einfluss der Romantik die Entdeckung des „Elbsandsteingebirges“. Schweizer Maler prägten den heutigen Namen „Sächsische Schweiz“.

Seither entwickelte sich die Sächsische Schweiz zum Touristenmagneten. Damit verbundene Eingriffe in die Landschaft haben sie nochmals beeinträchtigt. Denn bereits seit dem 13. Jahrhundert hinterließen die Menschen hier Spuren durch Land- und Forstwirtschaft, massiven Sandsteinabbau, Flussregulierungen, Straßen- und Schienenbau.

Die Sächsische Schweiz ist somit keine Naturlandschaft mehr, sondern eine vom Menschen genutzte und gestaltete Kulturlandschaft. Erste Bestrebungen zu deren Schutz reichen bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts zurück. Heute unterliegt das Gebiet als „Nationalparkregion Sächsische Schweiz“ großräumig staatlichem Schutz und soll unter Berücksichtigung der bisherigen Nutzungen differenziert entwickelt werden:
 

LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIET – einzigartige Kulturlandschaft

Der Naturraum des linkselbischen Elbsandsteingebirges wird neben natürlichen Erosionsformen besonders durch die enge Verzahnung von Wald, Offenland und Siedlungen geprägt. Naturgeschichtliche, ökologische, kulturelle und ästhetische Werte verschmelzen hier zu einem unverwechselbaren Gesamteindruck, der den hohen Bekanntheitsgrad dieser Landschaft begründet. Mit der Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes Sächsische Schweiz im Jahre 1956 (287,5 km2) ist die Aufgabe verbunden, Natur und Landschaft in ihrer Gesamtheit zu erhalten und deren besondere Erholungseignung zu sichern. Das soll durch traditionelle und nachhaltige Landnutzung sowie Pflege erfolgen. Neben umweltgerechter Land- und Forstwirtschaft sind dabei alle Formen eines sanften Tourismus und eine auf den Eigenbedarf beschränkte Siedlungsentwicklung, die sich harmonisch in die Landschaft einfügt, besonders wichtig.

Und wie soll das Gebiet entwickelt werden? Antworten finden sich im Rahmenkonzept Landschaftsschutzgebiet

Seit 1972 schließt sich in der Tschechischen Republik auf 250 km² das Landschaftsschutzgebiet „Elbsandsteingebirge“ (Labské pískovce) an – eine wichtige Voraussetzung für den einheitlichen Schutz des grenzübergreifenden Naturraumes.

 

Karte Schutzgebiete

Zum Vergrößern der Karte bitte anklicken / Grafik: Archiv Nationalparkverwaltung

 

NATIONALPARK – Schatzkammer der Natur

Schrammsteinkette mit Feldern dahinter

Schrammsteinkette, im Hintergrund die Zschirnsteine / Foto: Archiv Nationalparkverwaltung, F. Richter

Seit 1990 schützt der Nationalpark Sächsische Schweiz (93,5 km²) einen repräsentativen, relativ naturnahen Ausschnitt des rechtselbischen Elbsandsteingebirges. Die komplex ausgestattete Erosionslandschaft der Kreidezeit ist ein für Mitteleuropa außergewöhnliches Beispiel für die geologische Formung der Erdoberfläche. Trotz jahrhundertelanger Nutzung blieben hier die Natürlichkeit einer weitgehend geschlossenen Fels-Wald-Landschaft und ein hoher Anteil naturnaher Lebensräume erhalten.

Frei nach dem Grundsatz „Natur Natur sein lassen“ sollen hier menschliche Einwirkungen minimiert und auf Landnutzung verzichtet werden. Das setzt eine bestimmte Naturnähe voraus, die derzeit auf 54 % der Nationalparkfläche gegeben ist. Auf den restlichen Flächen werden in den nächsten Jahren noch Maßnahmen zur Einleitung einer natürlichen Entwicklung, wie Waldpflege oder Pflanzung von Weißtannen, erforderlich. Eine wirtschaftsbestimmte Nutzung ist jedoch bereits heute ausgeschlossen. Bis 2030 sollen alle lenkenden Maßnahmen eingestellt werden. Gemäß internationalen Vorgaben ist es das Ziel, dass dieser Prozessschutz auf mindestens 75 % der Fläche langfristig gewährleistet wird. Damit wird entscheidend zur Bewahrung einer naturnahen, das heißt nicht auf Pflege angewiesenen Artenvielfalt beigetragen, die es wissenschaftlich zu erforschen gilt. Gemeinsam mit dem in der Tschechischen Republik unmittelbar angrenzenden Nationalpark Böhmische Schweiz soll so eine grenzüberschreitende, über 170 km2 große Naturlandschaft nach internationalen Kriterien (IUCN, Kategorie II – Nationalpark) entwickelt werden.

Die Vermittlung der Schutzziele an Besucher und Einheimische ist eine dem Schutz des Gebietes gleichgestellte Aufgabe. Rund 50.000 Kinder und Jugendliche, aber auch Familien, Erwachsene, Senioren oder Behinderte nehmen jährlich an einer geführten Wanderung, einem Bildungsprogramm oder einer anderen Veranstaltung der Nationalparkverwaltung teil. Drei Millionen Menschen pro Jahr kommen zur aktiven Erholung in den Nationalpark, zum Wandern, Radfahren oder Klettern. Besucher sind herzlich willkommen – wenn sie sich als Gäste in der Natur und nicht als Eroberer verstehen und verhalten. So wird ein Erleben von Natur dauerhaft möglich sein.

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