Boofen

Boofen im Nationalpark

Im Nationalpark ist es verboten, zu zelten oder im Freien zu übernachten.

Nur wenn dies in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Klettersports erfolgt und der Schutzzweck des Nationalparks nicht beeinträchtigt wird, ist es vom 16.06. bis zum 31.01. möglich, an den 58 gekennzeichneten Freiübernachtungsstellen (Boofen) im Freien zu übernachten.

Vom 01.02. bis zum 15.06. ist es vollständig verboten, im Nationalpark im Freien zu übernachten. Dies geschieht zum Schutz bedrohter Tierarten und deren Nachwuchs während der Brut- und Setzzeit. Bis 2025 wird die Wirksamkeit dieser Maßnahme überprüft. Gemeinsam mit Bergsport-, Naturschutz- und Tourismusverbänden werden dann langfristig erforderliche Maßnahmen besprochen.

Alle offiziellen Boofen sind als solche gekennzeichnet. Sie liegen außerhalb der Kernzone. An anderen Stellen ist das Übernachten streng untersagt.

Im Jahr 2019 mussten wir im Nationalpark einen weiteren Rückgang bei den drei wichtigsten Vogelarten Wanderfalke, Uhu und Schwarzstorch verzeichnen. Viele Indizien sprechen dafür, dass diese Entwicklung in erheblichem Maße mit der nächtlichen Anwesenheit von Menschen im Nationalpark verbunden ist. Die gestiegene Anzahl der Boofer, vor allem derjenigen außerhalb der zugelassenen Boofen, Waldbrände, die von illegalen Lagerfeuern ausgingen, und immer mehr Müll im Nationalpark sind deutliche Anzeichen, dass hier eine Belastungsgrenze erreicht ist.

Die Ausnahme des Boofens nur für Kletterer ist eine Anerkennung der Tradition aus dem Sächsischen Klettersport.

Die Zahl der Naturliebhaber, die das Gebiet zum Boofen aufsuchen, steigt immer weiter. Mit der Anzahl steigt auch die Belastung für das Gebiet an. Es kommt deshalb auf das Verhalten jedes Einzelnen an, ob diese Ausnahme in einem Nationalpark auch weiterhin in dieser Weise bestehen kann. Es ist verboten, Feuer zu entzünden, Campingkocher jeglicher Art zu betreiben oder Kerzen zu entzünden.

Verlassen Sie den Platz so, wie Sie ihn vorgefunden haben, möglichst sogar in einem besseren Zustand (z.B. auch fremden Müll mitnehmen).

 

Boofen im Landschaftsschutzgebiet

Im Landschaftsschutzgebiet ist Übernachten im Freien grundsätzlich gestattet, zelten jedoch verboten.

 

Boofen im Naturschutzgebiet

In den Naturschutzgebieten Pfaffenstein und Wesenitzhang Zatschke ist sowohl das Zelten als auch das Übernachten unter freiem Himmel untersagt.

 

Alternative Übernachtungsstätten

Biwakhütte 2

Biwakplatz am Forststeig Elbsandstein. Foto: Marko Förster

Bitte helfen Sie mit, Arten zu erhalten und übernachten Sie in den kostengünstigen und naturnahen Übernachtungsstätten unserer Region:

 

 

    Liste der zugelassenen Boofen

    Eine Liste der zugelassenen Boofen wurde am 12. August 2002 mit der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den Pflege- und Entwicklungsplan für den Nationalpark Sächsische Schweiz/Teil Bergsportkonzeption, Abschnitt Freiübernachtung, veröffentlicht. 

     

    Zum Download finden Sie diese hier:

    Übersichtskarte

    zugehörige Bestimmungen 

     

    Alle zugelassenen Boofen sind als solche durch Beschilderung gekennzeichnet.

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