Früher und Heute

2015

Abschluss einer Bergsportkonzeption – Klettergipfel und -wege im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz.

2014

Neufassung der Sächsischen Kletterregeln 2014.

2003

Abschluss einer Bergsportkonzeption für den Nationalpark Sächsische Schweiz (mit 19 neu zugelassenen Klettergipfeln bei gleichzeitig 12 Gipfelsperrungen).

2001

Neufassung der Sächsischen Kletterregeln.

1997

Gemeinsames Positionspapier „Zukunftsfähiger Bergsport im Nationalpark Sächsische Schweiz“.

1992

Sächsisches Naturschutzgesetz: „Unberührt bleibt die Zulässigkeit des Felskletterns im Sächsischen Elbsandsteingebirge … in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang.“

1990

Etablierung einer Umweltgruppe (Sächsische-Schweiz-Initiative) im wieder gegründeten SBB.

1990

Die ausdrückliche Fixierung des Bergsports in der Nationalpark-Verordnung („Mit der Festsetzung zum Nationalpark wird bezweckt, … im Gebiet … Bergsport zu ermöglichen, soweit es der Schutzzweck erlaubt.“) stellt in dieser Form ein Novum dar.

1987-
1999

Über 130 Arbeitseinsätze mit Bergsteigern und Freiwilligen zur Sanierung von Erosionsschäden und zum Bau von Zugängen.

1986

Bergsteiger nehmen an der Einsetzung einer Landschaftsschutzgebiets-Inspektion aktiv teil; weit über hundert ehrenamtliche Naturschutzhelfer melden sich zur Mitarbeit.

1981

Überarbeitung des Kletter-Regelwerkes unter Berücksichtigung der Naturschutzbelange.

1979

Beginn der Aktion „Sauberes Gebirge“ (Bergsteiger sammeln Müll).

1954

Beginnende Erosionssanierung in Felsgebieten und Bau von Kletterzugängen.

1953

Gründung einer Naturschutzgruppe bei Empor Dresden-Löbtau.

1938

Ausweisung des Naturschutzgebietes Bastei und erneute Sperrung großer Gebietsteile im Rathener Gebiet; im gleichen Jahr Lockerung des Kletterverbotes durch die Landesforstverwaltung und Zulassung einzelner Klettergipfel (Wehltürme, Wehlnadel, Kleine Gans, Raaber Turm und Säule, Eule, Höllenhundspitze, Amselspitze, Vexierturm).

1934

Verordnung, die das Betreten der Wälder zur Nachtzeit „außerhalb der zum allgemeinen Gebrauche bestimmten Wege“ in Sachsen verbietet („Waldsperre“).

1934

Willy Ehrlich fordert einen eigenen Begehungsdienst in Klettergebieten.

1933

Kurt Schmiedgen (1. Vorsitzender des SBB): „die Zustände im Rathener Gebiet unhaltbar…“.

1930

Aufruf des SBB „An alle Kletterer!“ zum Schutz sensibler Klettersteige und Wege („Bergwacht – Mitteilungen“).

1929

Vorschlag zur Unterschutzstellung der Hinteren Sächsischen Schweiz (Zeughausgebiet) als Naturschutzgebiet durch den Gebirgsverein für die Sächsische Schweiz.

1920

Bildung einer „Schutzwehr der Berge“ (Ordnung schaffen und halten); 1922 fordern zwei Flugblätter von den Besuchern „Achtung der Natur und menschliches Betragen“.

1919

Klettersteige im Rathener Gebiet sind fast fertig gestellt.

1917

Kletterverbot in der Sächsischen Schweiz: „Anlaß zu dem Verbote geben die Klagen über Beschädigung der Schonungen in der Umgebung der Felsen, besonders aber die zunehmenden Unglücksfälle beim Klettern.“ – Die Aufhebung erfolgte erst 1919.

1913

Verhandlungen des 1911 gegründeten Sächsischen Bergsteigerbundes (SBB) mit der Forstverwaltung über die weitere Rücknahme von Sperrungen.

1913

Rudolf Fehrmann propagiert in der Neuauflage des Kletterführers den schonenden Umgang mit der Natur.

1910

„Unserem Gesamtvorstande lag die Beschwerde eines Rathener Herrn (Anm: des schwedischen Vizekonsuls Kürsten) vor, wonach an einem einzigen Tag zwölf Flaschen vom Talwächter aus in sein Grundstück geworfen worden sind, außer Konservenbüchsen und anderem Abfall.“ (Dr. R.-A. Weise: Offener Brief an alle Kletterer in „Über Berg und Thal“, Band 9, Jahrgang 33, Nr. 11, 1910)

1910

Der letzte in der Sächsischen Schweiz horstende Uhu wurde von einem Bergsteiger „mit dem Revolver niedergeknallt“. (Rudolf Zimmermann: „Der Wanderfalke in Sachsen“, 1923)

1909

Petition an die zuständige Forstbehörde zur Freigabe von Kletterfelsenzugängen; Aufhebung der Sperrungen von Lokomotive, Gans, Talwächter und Mönch.

1908

Vorschlag von Rudolf Fehrmann zur Anlage von Zugangspfaden zu Kletterfelsen (Kleine Gans, Falkenstein, Fluchtwand im Schmilkaer Gebiet) und Appell zum naturverträglichen Klettern (Rudolf Fehrmann: „Der Klettersport und das Kletterverbot in der Sächsischen Schweiz“ in „Ueber Berg und Thal“, Band 8, Jahrgang 31, Nr. 1, 1908) (Gustav Kirsten: „Der Klettersport und das Kletterverbot“ in „Ueber Berg und Thal“, Band 8, Jahrgang 31, Nr. 3, 1908)

1907

Sperrungen im Rathener Gebiet (Lokomotive, Talwächter, Feld- und Honigsteine, Schwedenlöcher, Gründe im Basteigebiet und zwischen Rathen und Wehlen) und drohendes „Kletterverbot für die Sächsische Schweiz“.

1899

Sperrung des Honigsteins „Die Begehung des Honigsteins bei Rathen … wurde aus forstwirtschaftlichen Gründen verboten und ebenso ein interessantes Stück des Knotenweges (Rathen – Hohnstein) abgesperrt. … Wir bedauern diese Maßregeln, finden sie aber andererseits erklärlich; ist doch ein großer Teil des Publikums zu bequem – mitunter auch zu feig – von dem Rechte Gebrauch zu machen, das einem jeden zusteht: Die Natur zu schützen gegen die, welche sie aus Mutwillen oder Gedankenlosigkeit gefährden! Wegegebote für solche Gebiete, in denen die Möglichkeit einer unausgesetzten Überwachung seitens des Forstpersonals sehr erschwert ist, sind dann die unvermeidliche Folge.“ (Theodor Schäfer: „Touristenführer durch die Sächsische Schweiz und die angrenzenden Gebiete“, 6. Auflage)

1896

Sperrung des Rauschensteins „Der Rauschenstein bei Schmilka, früher ein von rüstigen Bergsteigern gern besuchter Punkt, wurde in Rücksicht auf forstwirtschaftliche Interessen unzugänglich gemacht; auch die herrliche Aussicht über den Schneeberger Löchern ist infolge des Verfalls der Brücken nicht mehr zu gewinnen.“ (Theodor Schäfer: „Touristenführer durch die Sächsische Schweiz und die angrenzenden Gebiete“, 5. Auflage)

1850

Beginn von Erhaltungsmaßnahmen an einzelnen Felsen (1850 Tiedgestein, 1926 Lamm, 1932 Lokomotive, ab 1946 Barbarine)

 

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