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Möglichkeit der Stellungnahme zum Planungsentwurf des Pflege- und Entwicklungsplanes – Teil Offenland – für den Nationalpark Sächsische Schweiz

In der Rechtsverordnung für die Nationalparkregion Sächsische Schweiz (NLPR-VO) wird die Nationalparkverwaltung mit der Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplanungen für ausgewählte Themenbereiche beauftragt. Dabei gibt die Rechtsverordnung vor, dass für jenes Offenland, das im Nationalpark liegt, konkrete Einzelziele und Maßnahmen flächenkonkret in einer Pflege- und Entwicklungsplanung zu benennen sind.

Im Rahmen dieser Pflege- und Entwicklungsplanung wurden alle in Landeseigentum befindlichen, landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen innerhalb des Nationalparks erfasst, bewertet und im Planungsteil Festlegungen zur weiteren Pflege und Entwicklung getroffen. Für die sich ausschließlich in privatem Eigentum befindlichen Offenlandflächen im Schutzgebiet erfolgte eine flächenmäßige Erfassung und wurden allgemeine Bewirtschaftungsgrundsätze formuliert. Durch die Pflege- und Entwicklungsplanung werden die Regelungen der NLPR-VO nicht verändert und sind diese weiterhin verbindlich.

Eigentümern und Bewirtschaftern dieser Offenlandflächen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, Stellung zu dem Planungsentwurf zu nehmen.

Hier finden Sie den Planungsentwurf als Download:
Pflege- und Entwicklungsplan Offenland
Karte PEP Offenland Vorder Nationalparkteil
Karte PEP Offenland Hinterer Nationalparkteil

Hinweise, Anregungen und Bedenken sind bis zum 17.03.2017 in schriftlicher Form an die Nationalparkverwaltung zu senden:

Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz
An der Elbe 4
01814 Bad Schandau

E-Mail: Poststelle.SBS-Nationalparkverwaltung@smul.sachsen.de

Diese werden dann in einem nächsten Planungsschritt geprüft. Bei Unklarheiten zum Plan oder zur kartographischen Zuordnung steht Ihnen der Bearbeiter Holm Riebe (Tel.: 035022 900635) für Rückfragen gerne zur Verfügung.